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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • je einen Vertrag zwischen den Kantonen Aargau respektive Wallis und dem Kanton Basel-Stadt über die Hospitalisation von KVG-Patientinnen und -Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau/Wallis mit medizinisch begründeter Indikation und Aufenthalt in der Allgemeinen Abteilung des Kantonsspitals Basel, des Basler Kinderspitals sowie des Felix Platter-Spitals genehmigt. Weiter hat der Regierungsrat je ein Abkommen zwischen den Kantonen Zug respektive Nidwalden und den Kantonen Luzern/Basel-Stadt über die Zusammenarbeit im Bereich der Herzchirurgie und die Abgeltung der Leistungen genehmigt. (Auskunft: Urs Roth, lic. rer. pol., Akademischer Mitarbeiter Finanzen + Betriebswirtschaft Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 47);
  • die Kündigung einer Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über den Besuch der baselstädtischen Maturitätskurse für Berufstätige durch Personen aus dem Kanton Basel-Landschaft durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zur Kenntnis genommen und gleichzeitig das Erziehungsdepartement Basel-Stadt mit den Vertragsverhandlungen betraut;
  • in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage (Anzug F. Stebler und Konsorten betreffend Qualitätskontrolle bei der Ausführung staatlicher Bauaufträge) festgestellt, dass die Qualitätskontrolle bei der Ausführung staatlicher Bauvorhaben angemessen funktioniert und durch ausgewiesene Fachleute wahrgenommen wird; insbesondere ist die Bildung einer speziellen Fachstelle nicht nötig, da deren Aufgaben bereits heute durch die Ämter des Baudepartementes, der Nutzerdepartemente und der internen und externen Projektleiter wahrgenommen werden (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hochbau- und Planungsamt, Hauptabteilung Hochbau, Tel. 267 94 49)
  • mit der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses dargelegt, dass mit der heutigen Zusammensetzung der Stadtbildkommission sichergestellt ist, dass die ökologischen und umweltschützerischen Anliegen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ausreichend berücksichtigt werden und deshalb auch eine entsprechende Vergrösserung der Kommission unnötig ist (Auskunft: Fritz Schumacher, Kantonsbaumeister, Tel. 267 93 91)
  • vom Bericht des Sanitätsdepartements über die Verwendung des Alkoholzehntels Kenntnis genommen. Insgesamt wurden an sieben Institutionen und für sechs Einzelprojekte 526’000 Franken ausgerichtet. Der Alkoholzehntel wird den Kantonen vom Bund aus den Erträgen der Alkoholsteuer zugewiesen und ist für die Prävention im Bereich Sucht zu verwenden. (Auskunft: Urs Roth, lic. rer. pol., Akademischer Mitarbeiter Finanzen + Betriebswirtschaft Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 47)
  • zwei Kredite von 35’500 Franken und 1,4 Millionen Franken für die Beschaffung eines Occasions-Unterhaltsfahrzeuges und einer Dieselrangierlokomotive als Ersatz von zwei veralteten Loks durch die Verwaltung des Dreispitzareals genehmigt. (Auskunft: Franz Decker, Chef der Dreispitzverwaltung, Tel. 331 22 66);
  • die Vollzugsermächtigung für eine gebundene Ausgabe in der Höhe von 390'000 Franken für den Ersatz einer ausgedienten Grosskehrmaschine für den Strassenunterhalt erteilt. Das zu ersetzende Fahrzeug hat eine Fahrleistung von 250'000 Kilometern erreicht; die anstehenden Reparaturen sind aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht mehr sinnvoll. (Auskunft: Fritz Müller, Adjunkt des Kantonsingenieurs, Tiefbauamt, Tel. 267 93 20);
  • eine Änderung der Gemeindeverordnung der Einwohnergemeinde Bettingen genehmigt. Diese wurde von der Gemeindeversammlung anlässlich ihrer Sitzung vom 3. Dezember 1996 beschlossen und beinhaltet eine Totalrevision der Ordnung über Wahlen und Abstimmungen;
  • beschlossen, dass sowohl die Prämiensätze der kantonalen Viehversicherungskasse pro 1997 als auch die Wertklassen der Kantonalen Viehversicherung für das Jahr 1997 gegenüber 1996 keine Änderungen erfahren;
  • das Budget der Einwohnergemeinde Bettingen für das Jahr 1997 zur Kenntnis genommen;
  • anstelle von Peter Hauri für den Rest der laufenden Amtsperiode als Mitglied des gemeinsamen Fachausschusses Theater und Tanz der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gewählt: Peter A. Marschel;

Weitere Auskünfte

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