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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • eine Neufassung und Kürzung der kantonalen Vollziehungsverordnung über den Wehrpflichtersatz beschlossen. Die neue Verordnung enthält gegenüber der bisherigen wesentliche Unterschiede, die sich aus der bisherigen Praxis und aufgrund von Änderungen der entsprechenden Bundesgesetze und -verordnungen ergeben. So wird das Büro für Militärpflichtersatz zur Wehrpflichtersatzverwaltung. Die neue Verordnung legt die Aufgaben der kantonalen Wehrpflichtersatzverwaltung, der Rekurskommission und der kantonalen Steuerverwaltung fest und regelt die Zuständigkeiten für Stundung und Erlass der Abgaben sowie für Strafverfolgung. Die Verordnung wird rückwirkend auf den 1. Januar 1996 wirksam.
  • den Ratschlag und Entwurf betreffend eine Ergänzung von § 91 des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes (Schutz des Baumbestandes) genehmigt und an den Grossen Rat weitergeleitet. Mit dieser Gesetzesänderung soll einerseits eine einwandfreie gesetzliche Grundlage für Verzeigungen und Bestrafungen bei Verletzungen des Baumgesetzes geschaffen werden. Andererseits hofft der Regierungsrat darauf, dass der Bevölkerung dadurch bewusster wird, dass das Schädigen von Bäumen strafbar ist. (Auskunft: Dr. Fabia Beurret-Flück, Leiterin Rechtsabteilung Baudepartement, Telefon 267 91 60);
  • eine Änderung der Verordnung betreffend die selbständige Berufsausübung der Psychotherapeuten genehmigt. Die Änderung beinhaltet eine Präzisierung der bereits bis anhin erforderlichen insgesamt einjährigen praxisorientierten Weiterbildung. Neu muss mindestens ein halbes Jahr davon in einer psychiatrischen Klinik, Poliklinik oder in einem öffentlichen externen psychiatrischen Dienst absolviert werden. Diese Institutionen müssen als FMH-Weiterbildungsstätten Psychiatrie und Psychotherapie anerkannt oder diesbezüglich gleichwertig sein. Die Regelung betr. die selbständige Berufsausübung der Psychotherapeuten ist in Baselland identisch und deshalb in gleicher Weise angepasst worden. (Auskunft: Urs Höchle, Juristischer Adjunkt, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 11, ab Mittwoch erreichbar);
  • eine Änderung der Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen (Massnahmenverordnung) genehmigt. Die Stickoxid-Grenzwerte für Holzfeuerungen werden neu festgelegt: Für Anlagen unterhalb 350 kW besteht kein Grenzwert, für Anlagen zwischen 350 kW und 1 MW beträgt der Grenzwert neu 200 mg/m3 und für Anlagen über 1 MW bleibt der bestehende Grenzwert von 150 mg/m3 weiterhin gültig. Ziel dieser Änderung ist die Förderung mittlerer Anlagen zwischen 350 kW und 1 MW für erneuerbaren Holzbrennstoff. Die neuen Bestimmungen gelten für Anlagen, die nach dem 1. Januar 1997 erstellt oder ersetzt werden; für bestehende Anlagen besteht kein Sanierungszwang. (Auskunft: Dr. Roberto Mona, Leiter Lufthygieneamt beider Basel, Tel. 925 56 19, oder Bruno Tettamanti, Lufthygieneamt, Tel. 925 61 45);
  • eine Änderung des Geschäftsreglementes der Kantonalen Schiedskommission für Arbeitslosenversicherung genehmigt. Inskünftig sind die Verhandlungen der Schiedskommission grundsätzlich öffentlich, wie dies die Europäische Menschenrechtskonvention verlangt. Festgeschrieben wird die bisherige Praxis, wonach auf die Vorladung der Parteien verzichtet werden kann, wenn der Sachverhalt klar ist. Ferner werden die festen Fristen für das Ansetzen der Verhandlung bzw. das Ausfertigen des schriftlichen Entscheides gestrichen. (Auskunft: Dr. Madeleine Hofstetter Schnellmann, Stv. Departementssekretärin, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 47, ab Mittwochnachmittag erreichbar);
  • beschlossen, die bisherige Verordnung über die Durchführung von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht vom 20. Dezember 1994 auf den 1. Februar 1997 aufzuheben und das vom Grossen Rat am 20. November 1996 genehmigte kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht zum gleichen Termin in Kraft zu setzen. (Auskunft: Dr. Urs Wilhelm Kamber, stv. Leiter Rechtsabteilung Justizdepartement, Tel. 267 80 60);
  • beschlossen, das Projekt "Drogen- und Aids-Prävention in den Basler Gefängnissen" gemäss Antrag der Psychiatrischen Universitätsklinik und des Bundesamtes für Gesundheit bis Mitte Mai 1997 zu verlängern. Das Projekt war ursprünglich auf ein Jahr terminiert; nach einer Verzögerung zu Beginn des Projektes sprechen sich nun sämtliche Beteiligten für eine Verlängerung des Projektes aus. Die zusätzlichen Kosten der Projektverlängerung werden vollumfänglich vom Bundesamt für Gesundheit getragen. (Auskunft: Dr. Felix Kyburz, Projektarzt Janus, Tel. 262 20 80);
  • den Baulinienplan des Baudepartementes für die endgültigen Strassenlinien der Leimenstrasse auf der Parzelle Leimenstrasse 67 genehmigt. Die Leimenstrasse ist wie bisher eine Hauptstrasse und ihre Vorgärten sind nicht zur Verbreiterung der Strasse bestimmt. Der detaillierte Regierungsratsbeschluss wird im Kantonsblatt publiziert und den betroffenen Grundstückeigentümern zugestellt. (Auskunft: Louis Fiedler, Abteilungsleiter Baulinienbüro, Baudepartement, Tel. 267 93 17);
  • anstelle der zurückgetretenen Anne-Béatrice Burckhardt-Beck für den Rest der laufenden Amtsperiode als Mitglied der Inspektion des Gymnasiums am Kohlenberg gewählt: Bernadette Herzog;