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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- die rechtliche Zulässigkeit der Motion Kurt Freiermuth zur Senkung der Kosten von Investitionsvorhaben durch Anwendung von Challenging- und Controllingmethoden bejaht. Die Motion verlangt ein obligatorisches Challenging für alle Bauvorhaben ab 5 Millionen Franken und ein obligatorisches Baucontrolling ab 20 Millionen Franken durch neutrale Experten sowie die Prüfung effizienzsteigernder Methoden bei sonstigen Sachinvestitionen. Aufgrund der rechtlichen Zulässigkeit beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, ihm die Motion Freiermuth zu überweisen. (Auskunft: Martin Häusermann, Leiter Rechnungswesen/Controlling, Finanzdepartement, Tel. 267 96 24);
- zur Kenntnis genommen, dass die Initiative für einen gerechten Teuerungsausgleich beim Staatspersonal mit 4’102 gültigen Stimmen zustande gekommen ist und das Justizdepartement beauftragt, dem Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates zur rechtlichen Zulässigkeit der Volksinitiative gemäss Gesetz betreffend Initiative und Referendum zu berichten;
- beschlossen, dem Grossen Rat die Übertragung eines Teils des bisherigen Lohnhofareals vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen zu beantragen. Damit kann der ehemalige Männertrakt für die Einrichtung und den Betrieb des neuen Musikinstrumenten-Museums umgebaut werden. Die Präsentation dieser bedeutenden Sammlung ist dank einer grosszügigen privaten Spende von 5 Millionen Franken möglich. Mit diesem Betrag sind die Umbau- und die Betriebskosten für das Museum für die Dauer von 15 Jahren sichergestellt; (Auskunft: Dr. Werner Strösslin, Vorsteher Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr, Tel. 267 99 15);
- den Ratschlag und Entwurf zu einer Änderung des Gesetzes betreffend Ausübung des Berufs der Medizinalpersonen zur Weiterleitung an den Grossen Rat genehmigt. Die vorgelegte Gesetzesänderung beinhaltet die gesetzliche Zulassung der Komplementärmedizin im Kanton Basel-Stadt und die damit verbundenen Änderungen. Hierzu findet eine Medienorientierung statt (separate Einladung folgt);
- beschlossen, den nicht mehr benötigten Pavillon des ehemaligen Gassenzimmers an der Spitalstrasse 26 dem Verein "Basel hilft" zur Wiederverwendung in Rumänien gratis abzugeben. Bereits im März 1993 wurde dem Verein "Basel hilft" für seine Rumänienhilfe ein Pavillon gratis abgegeben. Dieser ist inzwischen in der rumänischen Kleinstadt Gheorgheni aufgestellt worden und dient dort als Kindergarten. Der zweite Pavillon soll in der Provinz Harghita einer lokalen gemeinnützigen Organisation zur Verfügung gestellt werden. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau im Hochbau- und Planungsamt, Tel. 267 94 49);
- eine Änderung der Verordnung über die vom Amt für Gewerbe, Industrie und Berufsbildung (AGIB) zu erhebenden Gebühren (Gebührenverordnung AGIB) genehmigt. Bereits seit September 1995 erteilt das AGIB anstelle der bisher jährlich zu erneuernden Jahresbewilligung bei stabilen Verhältnissen neu auch 3-Jahres-Bewilligungen. Diese veränderte Bewilligungspraxis gab Anlass zur Revision der bestehenden Gebührenverordnung, da diese nicht auf die Erteilung von 3-Jahres-Bewilligungen ausgerichtet ist. Bei gleicher Gelegenheit wird auch eine neue, einfachere Berechnungsgrundlage eingeführt. (Auskunft: Dr. Willi Gerster, Vorsteher AGIB, Tel. 267 88 11);
- Kreditübertragungen aus dem Budget 1996 ins Budget 1997 im Umfang von 8 Millionen Franken zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Damit erhöht sich die Ausgabenseite des Budgets auf gut 3'665 Millionen Franken und das budgetierte Defizit auf knapp 400 Millionen Franken;
- der Schaffung einer Kommission für Integrations- und Migrationsfragen zugestimmt. Primäre Aufgabe der als Expertinnen/Expertengremium für den Regierungsrat tätigen Kommission soll die Diskussion grundsätzlicher Probleme sowie das Erarbeiten von Grundlagen für politische Entscheide sein. Anlässlich der Polmedinform vom 5. März 1997 wird ausführlich über die neue Kommission für Integrations- und Migrationsfragen informiert