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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • eine neue Verordnung über das Verfahren zur Abgrenzung von Wald und Bauzonen genehmigt. Aufgrund des Bundesgesetzes über den Wald, das seit 1.1.1993 in Kraft ist, müssen die Kantone überall dort, wo Wald und Bauzonen zusammentreffen, die aktuelle Waldgrenze an Ort und Stelle eruieren. Die Waldgrenze wird dabei im Rahmen einer Waldfeststellung durch die kantonale Forstbehörde zusammen mit dem kantonalen Grundbuch- und Vermessungsamt sowie in Absprache mit dem Hochbau- und Planungsamt und den zuständigen Behörden der Landgemeinden in Waldgrenzenkarten festgehalten und in den Nutzungsplänen und Plänen der amtlichen Vermessung parzellengenau festgelegt. Die Entwürfe der Landgrenzenkarten werden während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. (Auskunft: Dr. Madeleine Hofstetter Schnellmann, akad. Adjunktin, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 47);
  • einen Ausgabenbericht betreffend Ersatz des bestehenden EDV-Programmes für die Berechnung und Auszahlung der Ergänzungsleistungen und Beihilfen durch das Amt für Sozialbeiträge zur Weiterleitung an den Grossen Rat genehmigt. Das seit 1987 eingesetzte Programm wird vom Anbieter nur noch bis Ende 1997 gewartet. Um die über 150 Millionen Franken Beiträge an die über 8000 Bezügerinnen und Bezüger berechnen und auszahlen zu können, ist das Amt für Sozialbeiträge auf eine EDV-Unterstützung angewiesen und muss das bestehende System durch eine Neuentwicklung ersetzen. Die neue Informatiklösung zur Berechnung und Auszahlung der Ergänzungsleistungen und Beihilfen kostet insgesamt 920'000 Franken. (Auskunft: Bergita Kayser Schmutz, Amt für Sozialbeiträge, Tel. 267 86 39);
  • einen Projektierungskredit in der Höhe von 150'000 Franken für die Gesamtsanierung der Liegenschaften des Erziehungsdepartementes am Münsterplatz 1 und 2 bewilligt. Vorgesehen ist die Sanierung der sanitären Anlagen, die Anpassung der Elektroinstallationen sowie die Instandstellung defekter Bodenbeläge. Ausserdem soll mit dem Umbau der ehemaligen Abwartswohnung sowie dem Ausbau ungenutzter Dachräume Platz für eine Verlegung auswärtig untergebrachter Abteilungen des Erziehungsdepartementes an den Hauptsitz am Münsterplatz geschaffen werden. Mit dem Projektierungskredit sollen die Kosten für die Vorbereitung einer Baukreditvorlage abgedeckt werden. (Auskunft: Josef Henrich, stv. Leiter Bauverwaltung, Hochbau- und Planungsamt, Tel. 267 60 38);
  • den Jahresbericht und die Rechnung 1996 der Basler Kantonalbank zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Die Basler Kantonalbank hat im Jahr 1996 ein gutes Egebnis erzielt: Der Bilanzgewinn erhöhte sich auf 35,6 Millionen (Vorjahr 32,1 Millionen) Franken, die Gewinnablieferung an den Kanton Basel-Stadt stieg auf 12 Millionen (Vorjahr 11,3 Millionen) Franken;