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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- in einer Vernehmlassung zuhanden des Eidgenössischen Departementes des Innern zur Revision der Jagdverordnung Stellung genommen. Der Regierungsrat ist mit sämtlichen im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen einverstanden. Mit der Verordnungsänderung werden verschiedene Punkte neu geregelt respektive präzisiert, insbesondere für jene Kriterien, die eine Einschränkung der Entschädigungspflicht zur Folge haben. Trotz intensiver Bejagung richten die Wildschweine an landwirtschaftlichen Kulturen zahlreiche und häufig gravierende Schäden an. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die in der kantonalen Jagdverordnung geregelten Bereiche der Schadenverhütung und -vergütung zu wenig klar geregelt sind. Neu soll für Schaden an Kulturen, die nicht oder nur teilweise geernet bzw. eingebacht worden sind (z.B. wegen Platzmangel im Silo oder Krankheitsbefall) keine Entschädigung mehr ausgerichtet werden. (Auskunft: Herbert Benz, Chef Verwaltungs-Polizei, Polizei- und Militärdepartement, 267 72 70);
- Prof. Dr. Richard Bührer, Leiter des CIM-Zentrums an der HTL,
- Monika Dillier, Freie Künstlerin,
- Nicole Schraner, Leiterin der Informatik-Ausbildung bei Coop Schweiz;
- Blanche Staehelin, Liste 1 (FDP) des Wahlkreises Grossbasel-West;
- die Weisungen betr. Wiederwahl bzw. Nichtwiederwahl von Beamtinnen und Beamten verabschiedet. Die Weisungen werden im PIBS vom Juni 1997 ausführlich dargestellt.