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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- das Baudepartement zum Vollzug der gebundenen Ausgabe für die Sanierung der Schwimmhallen-Lüftungsanlage im St. Albanschulhaus (DMS 2) bis zu Gesamtbetrag von 290'000 Franken ermächtigt. Die Anlage wurde vor rund 30 Jahren gebaut, ist inzwischen nicht mehr betriebssicher und entspricht auch nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und der kantonalen Gesetzgebung. Mit der Sanierung können Energieeinsparungen von über 30 Prozent erzielt werden. Das Vorhaben wird im wesentlichen während der Schulferien 1997 ausgeführt. (Auskunft: Karl Völlmin, stv. Abteilungsleiter Amt für Energie und technische Anlagen, Tel. 267 93 85);
- zulasten des Finanzvermögens der Dreispitzverwaltung einen Kredit in der Höhe von 300’000 Franken für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Feuerwehr Dreispitz bewilligt. Das Dreispitzareal mit seinen über 250 verschiedenen Firmen und über 3’000 Arbeitsplätzen stellt eine Anhäufung verschiedener Risiken dar. Um diesen begegnen zu können, muss der Ersteinsatz mit eigenen Feuerwehr-Mitteln erfolgen. Deshalb ist es notwendig, die Werkfeuerwehr Dreispitz mit einem weiteren Tanklöschfahrzeug auszurüsten. (Auskunft: Franz Decker, Chef der Dreispitzverwaltung, Tel. 331 22 66);
- einem Kredit von maximal 10 Millionen Franken für dringliche Sanierungsmassnahmen im Bereich des Brandschutzes und der weiteren Gebäude-Sicherheit beim Felix Platter-Spital zugestimmt. (Auskunft: Robert Völker, Verwaltungsdirektor Felix Platter-Spital, Tel. 326 41 00);
- von der Betriebsrechnung 1996 der Christkatholischen Kirche Basel-Stadt gemäss § 5 des Kirchengesetzes Kenntnis genommen. Die Betriebsrechnung 1996 schliesst bei Einnahmen von 491'620 Franken und Ausgaben von 494'013 Franken mit einem Ausgabenüberschuss von 2'393 Franken ab;
- beschlossen, die Vereinbarungen "betreffend die Ausführung prothetischer Arbeiten durch private Zahnärzte zu verbilligtem Tarif" und "betreffend die zahnärztliche Behandlung bestimmter Patientenkategorien" aus den Jahren 1957 und 1958 auf Ende 1997 zu kündigen. Die genannten Vereinbarungen entsprechen rechtlich und inhaltlich nicht mehr den heutigen Gegebenheiten. Im Hinblick auf eine allfällige neue Vereinbarung werden in der zweiten Jahreshälfte Gespräche mit der Zahnärzte-Gesellschaft Basel geführt. (Auskunft: Frau Michèle Salathé, Tel. 267 86 26)