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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • beschlossen, dem Bundesamt für Kommunikation im Rahmen des gesetzlich geregelten Anhörungsverfahrens die Konzessionierung der Radio Edelweiss Nostalgie Betriebs AG zu empfehlen; die damit verbundene Beteiligung der Radio Nostalgie SA Paris von 20% an der Radio Edelweiss AG ist zu begrüssen, Radio Edelweiss wird so finanziell und fachlich gestärkt; (Auskunft: Dr. Madeleine Hofstetter Schnellmann, stellv. Departementssekretärin, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 43, ab 14.00 Uhr erreichbar);
  • neue Baulinien an der Fasanen-, Sandgruben-, Beuggenstrasse, an Schoren- und Eisenbahnweg und an der Schwarzwaldalle genehmigt. Der detaillierte Regierungsratsbeschluss wird den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zugestellt;
  • anstelle des zurückgetretenen Niggi O. Schaub in die Inspektion der Primarschule Grossbasel-Ost bis zum Ende der laufenden Amtsperiode am 30.6.2001 gewählt: Thomas Roth. Der Gewählte wird damit Elternvertreter im Sinne von § 84 lit. a) des Schulgesetzes;
  • anstelle des zurückgetretenen Heinz Keller in die Inspektion der Kleinklassen bis zum Ende der laufenden Amtsperiode am 30.6.2001 gewählt: Markus Oswald. Der Gewählte wird damit Elternvertreter im Sinne von § 84 lit. a) des Schulgesetzes;
  • das geänderte Ausführungsprojekt N2 Nordtangente Abschnitt 1 (Grenze) im Bereich Tunnelentlüftung mit zahlreichen Auflagen genehmigt. Der Beschluss ist dem Eidgenössischen Departement des Innern zu eröffnen. Anschliessend werden der zugehörige Umweltverträglichkeitsbericht sowie die Stellungnahmen der kantonalen Umweltschutzfachstellen und des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft zur Einsichtnahme aufgelegt. Dies wird zu gegebener Zeit entsprechend publiziert;
  • beschlossen, den Vorentwurf für ein möglichst gleichlautendes, neues Submissionsgesetz der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in Vernehmlassung zu geben. (Auskunft: Werner Sitzler, Chef Submissionswesen, Baudepartement, Tel. 267 91 77);
  • einer Änderung der kantonalen Verordnung betreffend den Tierschutz und das Halten gefährlicher Tiere zugestimmt. Weitere Änderungen stehen aufgrund der revidierten eidgenössischen Verordnung an. Die bisher auf zwei Jahre befristete Bewilligung von Tierversuchen kann inskünftig auf maximal drei Jahre erhöht werden. Gleichzeitig werden die entsprechenden Gebühren angepasst; (Auskunft: Urs Höchle, lic. iur., Rechtsabteilung Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 11);
  • ablehnend zu einer Vernehmlassung des Eidgenössischen Departements des Innern Stellung genommen, das eine statistische Aufgliederung der Schweiz in sechs Grossregionen vorschlägt. Der Kanton Basel-Stadt wäre zusammen mit den Kantonen Basel-Landschaft, Aargau, Schaffhausen und Zürich Teil der neuen Grossregion Nordschweiz. Der Regierungsrat betont, dass vergleichende statistische Informationen nur auf der Ebene brauchbare Grundlagen liefern, auf der die Entscheidungskompetenz für die jeweilige Fragestellung liegt. Aus diesem Grunde macht es wenig Sinn, dem politisch gewachsenen Raum der Regierungskonferenz der Nordwestschweizer Kantone, dem Wirtschaftsraum oder dem Tarifverbund Nordwestschweiz eine künstliche Abgrenzung vorzuziehen. Der Prozess der Positionierung in der europäischen Regionalpolitik, in dem die Region Nordwestschweiz eine Vorreiterrolle eingenommen hat, ist noch nicht abgeschlossen. Auch deshalb ist eine statistische Festlegung von neuen Regionen zum jetzigen Zeitpunkt nicht wünschbar. (Auskunft: Dr. Peter Schwendener, Kantonsstatistiker, Tel. 267 87 40).