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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- in einer Vernehmlassung zuhanden des eidgenössischen Departementes des Innern die vorgesehenen Änderungen der eidgenössischen Stoffverordnung hinsichtlich Entsorgung von Batterien befürwortet. Die bisherige Rücklaufquote von 60 Prozent der Batterien beziehungsweise Nickel-Cadmium-Akkumulatoren ist ungenügend. Die vorgeschlagenen Änderungen werden begrüsst, insbesondere die Senkung des Grenzwertes für Quecksilber, die Erweiterung der Rückgabe- und Rücknahmepflicht, die Einführung einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr und das Verbot von Geräten mit fest eingebauten schadstoffreichen Batterien. Sie sind für die notwendige Reduktion der Cadmiumfracht in Abfall und Umwelt von grösster Bedeutung. (Auskunft: Dr. Peter Eichenberger, Leiter Abteilung Umwelt und Abfall, Amt für Energie und technische Anlagen, Tel. 385 14 15);
- in einer Vernehmlassung zuhanden des eidgenössischen Departementes des Innern die vorgesehene Revision der eidgenössischen Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten - insbesondere auch die Tendenz, durch Deregulierung die Paragraphendichte einzuschränken - grundsätzlich begrüsst. Allerdings schlägt der Regierungsrat vor, die Pflicht zur Revision von Tankanlagen nicht nur der Eigenverantwortung des Einzelnen zu unterstellen, sondern die nötigen Bestimmungen zum umweltgerechten Unterhalt in die Revision aufzunehmen. (Auskunft: Germain Della Bianca, Leiter Gewässerschutzamt, Tel. 639 22 26);
- sich in einer Vernehmlassung zuhanden des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes zu den Änderungen von eidgenössischen Verordnungen hinsichtlich der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge und deren Typengenehmigung geäussert. Der Regierungsrat befürwortet das generelle Ziel der vermehrten Anpassung der schweizerischen Vorschriften an diejenigen der EU. (Auskunft: Peter Schmutz, adm. Leiter Motorfahrzeugkontrolle, Tel. 267 82 02);
- in einer Vernehmlassung zuhanden des Budesamtes für Aussenwirtschaft zum Entwurf des "Bundesgesetzes über die Förderung des Aussenhandels" seine Zustimmung zur Fortführung einer gezielten Förderung des Aussenhandels dargelegt. Die Hauptverantwortung für die Aussenhandelsförderung soll bei der Wirtschaft und deren Organisationen liegen; der Bund soll diese mit Finanzhilfen unterstützen können, soweit es im öffentlichen Interesse liegt. (Auskunft: Wolfgang Fleischer, Ressort Wirtschaft/Verkehr, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 55);
- einen Bericht des Baudepartementes über den Stand der Kosten für bauliche Massnahmen im Schulbereich zur Kenntnis genommen. Zwischen Sommer 1993 und heute wurden im Zusammenhang mit der Schulreform und wegen steigender Schülerzahlen rund 200 Millionen Franken in Neu- und Umbauten von Schulhäusern investiert. Für die noch ausstehenden Bauvorhaben im Bereich Weiterbildungsschulen, Diplomschulen und Gymnasien hat der Regierungsrat im Umfang von gut 22 Millionen Franken sodann die Vollzugsermächtigung erteilt. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Baudepartement Tel. 267 94 49);
- den Ratschlag zum Budget 1998 zur Weiterleitung an den Grossen Rat genehmigt. Das Budget 1998 inklusive Globalbudget wird der Öffentlichkeit am 25. September 1997 um 10.30 Uhr im Rahmen einer Medienorientierung vorgestellt;
- Christian Haidlauf.