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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- in einer Vernehmlassung zuhanden des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes die vorgesehene Revision der eidgenössischen Tierzuchtverordnung grundsätzlich begrüsst. Der Regierungsrat befürwortet insbesondere die damit einhergehende Verringerung staatlicher Vorschriften zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Landwirtschaft. Allerdings schlägt der Regierungsrat vor, die letzten Herbst geänderte Pferdezuchtverordnung der neuen Tierzuchtverordnung als Anhang anzugliedern. (Auskunft: Dieter Koffel, akad. Adjunkt, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 45);
- beschlossen, im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen in die Gerichte die nach dem ersten Wahlgang noch offenen Positionen von Richterinnen und Richtern beim Appellationsgericht (1 Position), Zivilgericht (4 Positionen) und Strafgericht (5 Positionen) in stiller Wahl zu besetzen. Die stille Wahl ist deshalb möglich, weil bei diesen Positionen für den zweiten Wahlgang nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzen sind. Für die Wahl der Statthalterin des Appellationsgerichts ist hingegen ein zweiter Wahlgang nötig; dieser findet wie angekündigt am Wochenende vom 24./25./26. Oktober 1997 statt. (Auskunft: Doris Moser Tschumi, Einwohnerdienste, Ressort Wahlen und Abstimmungen, Tel. 267 70 47);
- das Sanitätsdepartement ermächtigt, die "Interkantonale Vereinbarung über die Organisation und den Unterhalt eines Milchwirtschaftlichen Inspektions- und Beratungsdienstes Nordwestschweiz" (MIBD) zu unterzeichnen. Die Neuregelung wurde nötig, weil der Kanton Aargau aufgrund der Überarbeitung der Bundesgesetzgebung die alte Vereinbarung gekündigt hat. Die Kantone müssen jedoch weiterhin einen Kontroll-, Beratungs- und Qualitätssicherungsdienst unterhalten. Eine neue Lösung mit den verbleibenden Partnern Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura und Solothurn stellt die wirtschaftlichste Lösung dar. Betrugen die Kosten für Basel-Stadt im Jahre 1996 noch 48'000 Franken, so werden sie in den Jahren 1997 und 1998 auf 33'000 bzw. 20'000 Franken reduziert. (Auskunft: Dr. André Herrmann, Kantonschemiker, Tel. 385 25 43);
- Dr. Sabine Burckhardt Wasna;