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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • folgende Änderungen der Verordnung zum Gebäudeversicherungsgesetz genehmigt: Die Einlage in den Feuerschutzfonds wird von 25 auf 35 Prozent der Prämieneinnahmen erhöht. Dies wurde nötig, um die Aufgabenerfüllung auch bei der durch die gesenkten Prämien verringerten Mittelzuführung sicherzustellen. Weiter wird der Reservefonds von 3,5 auf 5,5 Promille des Versicherungskapitals erhöht, um den höheren Versicherungswerten bei Grossschäden gewachsen zu sein. Ferner hat der Regierungsrat davon Kenntnis genommen, dass die Gebäudeversicherung die Kosten für die Neustrukturierung der Bezirksfeuerwehr (Konzept Bezirksfeuerwehr 2000) in der Höhe von rund 3 Millionen Franken zu Lasten des Feuerschutzfonds übernimmt. Die geänderte Verordnung wird auf den 1. Januar 1998 wirksam. (Auskunft: Dr. Roland Wegmüller, Direktor Gebäudeversichung des Kantons Basel-Stadt, Tel. 272 30 00, ab Mittwoch erreichbar);
  • den Rechenschaftsbericht der Koordinationsstelle für Behindertentransporte beider Basel (KBB) für das Jahr 1996 genehmigt. (Auskunft: Dr. Madeleine Hofstetter Schnellmann, stellv. Departementssekretärin, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 47);
  • auf Antrag der zuständigen Kommission für das Jahr 1997 insgesamt 17 Empfängern aus Kreisen des Schiesswesens im Kanton Basel-Stadt Beiträge von insgesamt 86'300 Franken aus dem Schützen-Toto-Fonds zugesprochen. (Auskunft: H.-J. Erni, Militärverwaltung, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 74 35);
  • beschlossen, diverses Sanitäts- und Hilfsmaterial aus ehemaligen Beständen der Zivilverteidigung Basel-Stadt dem Schweizerisch-Baltischen Hilfskomitee für verschiedene Spitäler und Gemeinden im Baltikum kostenlos zu überlassen. Empfänger des Materials sind Spitäler in Kaunas (Litauen), Talsi, Roja, Riga, Jekabpils (Lettland) und Tartu (Estland) sowie der Bezirk Talsi (Lettland). (Auskunft: Bruno Wartmann, Amt für Zivilschutz, Tel. 079 214 54 33);
  • festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 14. Oktober 1997 genehmigte Baulinienplan betreffend neue Bau- und Strassenlinien für die Lörracherstrasse 60, Ecke Friedhofweg, den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht. Die endgültigen Bau- und Strassenlinien an der Lörracherstrasse 60 werden genehmigt und im Grundbuchplan eingetragen;
    • Viktor Ingold;
    • Roland Frank;
    • Gustav Brenneisen
    • Gustav Brenneisen ist zugleich Elternvertreter im Sinne des Schulgesetzes;
    • Bianca Mauli
    • Bianca Mauli ist zugleich Elternvertreterin im Sinne des Schulgesetzes.