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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- eine neue Verordnung über die erkennungsdienstliche Behandlung gemäss § 76 der Strafprozessordnung genehmigt. Mit der neuen Verordnung werden die bisherigen Ausführungsbestimmungen über die erkennungsdienstliche Behandlung von Personen der neuen Strafprozessordnung angepasst. Zusätzlich wird die Aufbewahrung und Vernichtung von erkennungsdienstlichem Material geregelt. Weiter wird die Möglichkeit geschaffen, dass Personen, deren Verfahren wegen erwiesener Unschuld eingestellt oder mit einen Freispruch abgeschlossen wurde, auf ein Gesuch hin ihre Akten vernichten lassen können. Die neue Verordnung wird gleichzeitig mit der Strafprozessordnung vom 8. Januar 1997 auf den 1. Januar 1998 wirksam. (Auskunft: Dr. Urs Wilhelm Kamber, stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 80 60);
- zwei Verträge mit der Messe Basel genehmigt, in denen die Modalitäten enthalten sind, die aufgrund der Grossratsbeschlüsse vom 10. September 1997 betreffend Investitionsbeitrag von 50 Millionen Franken an den Ausbau der Messe Basel und betreffend Übernahme der Zinslasten auf dem bestehenden Darlehen festzulegen waren. Die Verträge orientieren sich an früheren Vereinbarungen und enthalten die im erwähnten Grossratsbeschluss festgehaltenen Auflagen; (Auskunft: Dieter Koffel, kaufmännischer Adjunkt, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 45);