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Weitere Mitteilungen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • in einer Vernehmlassung zuhanden des Eidgenössischen Departementes des Innern die Änderungen der Lärmschutzverordnung (LSV) und der Verordnung über strassenverkehrsbedingte Massnahmen gemäss Luftreinhalte-Verordnung grundsätzlich begrüsst. Insbesondere befürwortet der Regierungsrat die namentliche Erwähnung des raumplanerischen Interesses als ein überwiegendes öffentliches Interesse. Weiter begrüsst er die Erhöhung der Bundesbeiträge für Lärmschutzmassnahmen an Kantonsstrassen um 10 Prozent, obwohl er für eine Erhöhung um 20 Prozent plädiert hatte. Ferner schlägt der Regierungsrat vor, im Rahmen der Verordnungsänderung Klarheit darüber zu schaffen, welche Lärmgrenzwerte bei Umzonungen einzuhalten sind. (Auskunft: Peter Mohler, Leiter Lärmschutzfachstelle, Baudepartement Tel. 267 92 05);
  • eine Zonenänderung für das Areal der psychiatrischen Klinik Sonnenhalde am Gänshaldenweg in Riehen genehmigt. Um dem in den letzten Jahren vollzogenen Wandel in der Therapie gerecht zu werden, sind Um- und Anbauten erforderlich. Da das geplante Projekt in der heute bestehenden Zone nicht realisiert werden kann, wurde ein Verfahren zur Umzonung durchgeführt. Nachdem keine Einsprachen eingegangen sind, hat der Regierungsrat die Zonenänderung genehmigt und das Areal neu der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen. Gleichzeitig hat er die vom Einwohnerrat Riehen bereits genehmigte Zuordnung des Areals in die Lärmempfindlichkeitsstufe II abschliessend genehmigt. (Auskunft: Franz Schmidli, Architekt und Raumplaner, Tel. 267 67 44);
  • ein Spitalabkommen zwischen den Kantonen Basel-Stadt/Luzern und dem Kanton Obwalden betreffend Zusammenarbeit im Bereich der Herzchirurgie genehmigt. Das neue Abkommen steht im Zusammenhang mit der Ausweitung der bereits bestehenden Herzchirurgie-Kooperation zwischen Basel-Stadt und Luzern auf weitere Innerschweizer Kantone. (Siehe ausführliche Medienmitteilung vom 4. Dezember 1996);
  • die Vollzugsermächtigung für drei im Budget des Sanitätsdepartementes (Kinderspital) enthaltene gebundene Ausgaben in der Höhe von insgesamt 1,028 Millionen Franken erteilt. Bei den drei Projekten handelt es sich um einen Umbau der Küche (188'000 Franken), den Ersatz der Telefonvermittlungsanlage (550'000 Franken) und den Einbau einer Lüftungsanlage auf der onkologischen Isolierstation (290'000 Franken). (Auskunft: Rolf Zellweger, Administrativer Direktor des Kinderspitals, Tel. 691 26 26);
  • den Jahresbericht 1995/96, die Jahresrechnung 1995/96 sowie das Budget 1996/97 der Genossenschaft Schweizer Mustermesse, die von der Generalversammlung am 3. Februar 1997 gutgeheissen wurden, genehmigt. Die Rechnung des Geschäftsjahres 1995/96 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 2'054'491 Franken ab; im Budget 1996/97 wird bei Aufwendungen von 126,5 Millionen Franken und Erträgen von 131,9 Millionen Franken mit einem Ertragsüberschuss von 5,4 Millionen Franken gerechnet;
  • einen Kredit in der Höhe von 1,12 Millionen Franken als gebundene Ausgabe für die Erneuerung der Kanalisation in der Solothurnerstrasse zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Martin Graf, stv. Leiter Gewässerschutzamt, Tel. 639 22 28);
  • dem Grossen Rat beantragt, Daniel Durrer, Leiter Malerei/Schreinerei der IWB, aufgrund der betriebsintern durchgeführten Wahlen als Personalvertreter in die IWB-Werkkommission zu wählen. (Auskunft: Markus Oppliger, Personalchef IWB, Tel. 275 51 31);
  • die Departements-Kommissionen für die Amtsperiode 1997-2001 neu bestellt; die Namen der Gewählten werden im Kantonsblatt publiziert. (Wir werden Ihnen das Datum vor der Publikation bekannt geben.);
    • die Volksinitiative vom 21. Januar 1994 "EU-Beitrittsverhandlungen vors Volk!"
    • die Volksinitiative vom 24. September 1992 "für ein Verbot der Kriegsmaterialausfuhr"
    • den Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996 über die Aufhebung des Pulverregals durchzuführen;
  • aufgrund einer Studie über die "staatliche und staatlich subventionierte Jugendarbeit" sowie eines Berichts einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der involvierten Departemente grundsätzlich beschlossen, die Aufgaben der Jugendhilfe zusammen zu fassen. In einem zweiten Schritt wird das für das ganze Aufgabengebiet zuständige Departement bestimmt. Dieser Entscheid soll unter Berücksichtigung weiterer möglicher organisatorischer Änderungen Ende April getroffen werden. (Auskunft: Robert Heuss, Staatsschreiber, Tel. 267 85 60).

Weitere Auskünfte

Hinweis Die erste Regierungsratssitzung nach Ostern findet am Mittwoch 2. April 1997 statt. Ende der Medienmitteilungen vom 26.03.97