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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • einen Kredit von 1,75 Millionen Franken für den Umbau und die Sanierung der Liegenschaft Müllheimerstrasse 141 zwecks Einrichtung einer Gruppenwohnung für neun behinderte Erwachsene bewilligt. Gleichzeitig wird dem Grossen Rat beantragt, die Liegenschaft vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen zu übertragen. Die Betreuung wird von demselben Personal fortgeführt, welches die Gruppe bereits am jetzigen Standort in der PUK betreut. Es sind dies pro Behinderte/n ein(e) Mitarbeiter(in). Die Stellen werden von der PUK zum neu zuständigen Ressort Dienste des Erziehungsdepartementes transferiert. Damit kann der letzten Gruppe geistig Behinderter aus den Gebäuden der PUK eine angemessene Unterkunft geboten werden. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau im Hochbau- und Planungsamt, Tel. 267 94 49);
  • beschlossen, die Zuständigkeit für das Bürgerliche Waisenhaus Basel, welche bisher beim Wirtschafts- und Sozialdepartement lag, per 1. Januar 1998 dem Ressort Dienste des Erziehungsdepartementes zu übertragen. Mit dem Zuständigkeitswechsel sind nun sämtliche staatlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Fremdbetreuung von Kindern und Jugendlichen bei derselben Stelle konzentriert, was eine bessere Gesamtplanung ermöglicht. (Auskunft: Dr. Michael Bammatter, Departementssekretär Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 43, bis 15.45 Uhr erreichbar, Franz Heini, Vorsteher Ressort Dienste, Tel. 267 85 00);
  • zur Kenntnis genommen, dass die Militärverwaltung das Amt für Zivilschutz Basel-Stadt rückwirkend auf den 1. Januar 1997 als Zentralstelle für die friedensmässige Vermietung seiner Zivilschutzanlagen an Schulen, Vereine, usw. bestimmt wurde. Das Amt für Zivilschutz war bisher bereits mit dem Unterhalt, der Wartung und Instandstellung der Anlagen betraut. (Auskunft: Bruno Wartmann, Amt für Zivilschutz, Tel. 267 74 10);
  • in Vollzug des Grossratsbeschlusses vom 22. Oktober 1987 (Zonenplanrevision) den Baulinienplan für die endgültigen Baulinien der Fatiostrasse genehmigt. Die Fatiostrasse ist wie bisher eine Nebenstrasse; die Vorgärten sind wie bisher nicht zur Verbreiterung der Strassen bestimmt. Der detaillierte Regierungsratsbeschluss wird im Kantonsblatt publiziert und den betroffenen Grundstückeigentümern zugestellt;