Weitere Schritte zu einem EU-kompatiblen Submissionsgesetz
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Anzug Dr. Christoph Eymann LDP) -- Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft erarbeiten zurzeit gemeinsam ein neues Submissionsgesetz das möglichst gleichlautend sein soll.
In einem parlamentarischen Vorstoss wurde Mitte 1992 die Vorbereitung eines neuen Submissionsgesetzes verlangt, das im Hinblick auf die damals anstehende eidgenössische Volksabstimmung über den EWR-Beitritt nötig würde. Der Beitritt zum EWR wurde bekanntlich abgelehnt, sodass eine unmittelbare Anpassung an die EU-Vorschriften nicht gegeben war.
Die Vorbereitungen haben aber dennoch zu einem überarbeiteten Submissionsgesetz im Kanton Basel-Stadt geführt, das im Oktober 1993 vom Grossen Rat genehmigt wurde.
Auf Vorarbeiten zur Anpassung des kantonalen Rechts an den EWR-Vertrag beruht auch die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom November 1994, mit der die Kantone das am 1.1.1996 in Kraft getretene GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen umsetzen müssen. Ende 1996 genehmigte der Grosse Rat den Beitritt des Kantons Basel-Stadt zur genannten Interkantonalen Vereinbarung und das dazugehörende Einführungsgesetz.
Dieses Einführungsgesetz gilt allerdings nur während einer Übergangszeit. Bis zum 1. Juli 1998 muss das kantonale Submissionsrecht an das Bundesgesetz über den Binnenmarkt angepasst werden. Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben im August 1996 die Ausarbeitung von möglichst gleichlautenden Gesetzesentwürfen in die Wege geleitet. Zusammen mit den kantonalen Verwaltungen sind die Gewerbeverbände und die Gewerkschaftsbünde zur Zeit mit den Entwürfen beschäftigt.