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Weitere Sofortmassnahmen zur Sanierung des Münsterstollens

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat für die Sanierung des Münsterstollens einen Kredit in der Höhe von 640’000 Franken als dringlich bewilligt. Damit werden weitere Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit dem Hang-rutsch unterhalb des Münsters von Anfang Februar realisiert. Zudem wird ein Sanierungsprojekt für die beschädigte Kanalisation und die Rheinufermauer ausgearbeitet.

Am 4. Februar 1997 ereignete sich am Münsterhügel ein Hangrutsch samt Einsturz der Rheinufermauer auf einer Länge von 32 Metern. In diesem Bereich wurde auch der Münsterstollen - der Kanalisationsstollen zwischen Wettsteinbrücke und Mittlerer Brücke - mitgerissen und zerstört. Die Ursache des Ereignisses ist unklar, wahrscheinlich handelt es sich um eine Verkettung mehrerer Faktoren.

Als Sofortmassnahmen wurden damals im Rutschbereich Blöcke im Rhein versenkt, um weitere Abrutsche und die Unterspülung der Böschung zu verhindern und die Schiffahrtsrinne zu schützen. Das Abwasser aus den vom zerstörten Münsterstollen betroffenen Liegenschaften wird seither umgepumpt. Das als Sofortmassnahme unumgängliche Umpumpen der Abwässer ist jedoch mittelfristig weder technisch noch wirtschaftlich vertretbar. Da die Erneuerung des Münsterstollens aber erst nach der Wiederherstellung der Rheinufermauer möglich sein wird, müssen noch vor Einbruch des Winters provisorische, wintersichere Anschlussleitungen an die öffentliche Kanalisation erstellt werden.

Die eigentliche Ufersanierung umfasst die Wiederherstellung der Ufermauer, der Böschung und des Fussweges unterhalb der Pfalz. Als Grundlage für die zu treffenden Sanierungsmassnahmen sollen deshalb mittels Sondierungen und Messungen Gebäudebewegungen festgestellt und die Baugrundverhältnisse analysiert werden. Gestützt auf die ermittelten Baugrundverhältnisse ist ein Sanierungsprojekt auszuarbeiten, das auch allfällige spätere Sanierungen der angrenzenden Uferpartien erlaubt.

Weitere Auskünfte

Hans Ruedi Ramseier, dipl. Ing. ETH Tel. 267 93 24 Kantonsingenieur Tiefbauamt