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44 Millionen Franken für kantonale arbeitsmarktliche Massnahmen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden rund 44 Millionen Franken zur Refinanzierung der kantonalen Kosten für arbeitsmarktliche Massnahmen zugunsten arbeitsloser Personen entnommen.

Der Regierungsrat hat beschlossen, die gesamten im Jahre 1997 anfallenden Kosten für aktive arbeitsmarktliche Massnahmen vollumfänglich durch den Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Mit diesen kantonalen Mitteln sowie Geldern der Arbeitslosenversicherung konnte das KIGA Basel-Stadt (Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit) im vergangenen Jahr über 600 Personen an speziell geschaffenen Arbeitsplätzen in gemeinnützigen Institutionen oder in der öffentlichen Verwaltung vorübergehend beschäftigen. Diese Personen konnten sich dadurch qualifizieren und die Mittel für ihren Lebensunterhalt selbst erarbeiten.

Entsprechend der Zunahme der von den Massnahmen profitierenden Personen nahmen auch die Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um rund 10 Prozent zu. Die Kosten dieser arbeitsmarktlichen Massnahmen werden jeweils als Ausgaben auf dem ordentlichen Weg budgetiert. Der Regierungsrat beschliesst dann jeweils am Ende des Rechnungsjahres, welcher Anteil dieser Ausgaben durch den Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit refinanziert werden und somit die Staatsrechnung entlastet wird. So kann vermieden werden, dass die genannten Massnahmen gerade in Krisenzeiten die Staatsrechnung übermässig belasten.

Weitere Auskünfte

Hansjürg Dolder Tel. 267 87 50 Leiter Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)