Abbau von Akutbetten: parlamentarisches Anliegen erfüllt
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzug Dr. Guy Morin GP/BastA -- Auf der Basis der gemeinsamen Spitalplanung bauen die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bis Ende des Jahres 2002 über 600 Betten im somatischen Akutbereich ab. Die gemeinsame Bedarfsplanung die in Abstimmung mit den Nordwestschweizer Kantonen erfolgte schloss auch ein breit angelegtes Vernehmlassungsverfahren ein. Damit sind die Anliegen eines parlamentarischen Vorstosses erfüllt.
Aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses nahm der Regierungsrat zu den Fragen Stellung, ob im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer regionalen, auf einer klaren Angebotsplanung basierenden Spitalliste in Basel 200 Akutbetten abgebaut werden können, und ob die Spitalliste dem Gro-ssen Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
In seiner Antwort hält der Regierungsrat fest, dass das Sanitätsdepartement die Spitalplanung im somatischen Akutbereich bereits im Herbst 1995 zusammen mit dem Kanton Basel-Landschaft in Angriff genommen hat. Die regionale Koordination mit den anderen nordwestschweizerischen Kantonen war durch interkantonale Gespräche sichergestellt. Institutionen und Organisationen aus Politik und Gesundheitswesen nahmen im Rahmen einer vor Abschluss des Planungsverfahrens durchgeführten Vernehmlassung Stellung zu den Entwürfen der Basler Spitallisten. Der Grosse Rat selbst befasste sich an einer Sondersitzung zum Thema 'Gesundheitswesen' im Mai 1997 unter anderem mit Aspekten der Spitalplanung und den Spitallisten.
Der Regierungsrat weist weiter darauf hin, dass die Regierungen der beiden Basler Kantone im November 1997 die Spitalplanung genehmigt und die gemeinsame Spitalliste für den Akutbereich auf den 1. Januar 1998 erlassen haben. So sollen bis Ende des Jahres 2002 in zwei Schritten 627 Akutbetten in öffentlichen und privaten Spitälern der beiden Kantone geschlossen werden. Bereits Ende 1998 werden gegenüber Ende 1995 allein in Basel-Stadt bereits mehr als 300 Akutbetten abgebaut sein.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die gemeinsame Spitalplanung und die gemeinsame Spitalliste die gewünschten Restrukturierungseffekte bewirkt - bereits Ende dieses Jahres können weit mehr Akutbetten als im parlamentarischen Vorstoss gefordert, abgebaut werden. Im übrigen hält der Regierungsrat es weder für sinnvoll noch für praktikabel, die Spitalplanung und den Erlass der Spitallisten dem Grossen Rat zu übertragen, da es sich um eine typische Exekutivaufgabe handelt und das Vorgehen der Gesetzeslage von Bund und Kanton entspricht.