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Änderung der Tarife für Grundbuchgebühren

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat eine Teilrevision des Grundbuchgebührentarifes genehmigt. Diese dient im wesentlichen der Schaffung einer neuen Gebührenposition für den Grundstückserwerb durch Personen aus dem Ausland sowie der Anpassung der Gebühren bei der Ausgabe von Grundbuchdaten und bei Verrichtungen nach Zeitaufwand. Die neue Verordnung wird auf den 1. Mai 1998 wirksam.

Aufgrund der am 1. Oktober 1997 in Kraft getretenen Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland und der entsprechenden Verordnung ergaben sich für die Grundbuchämter wichtige Änderungen. Für einzelne Grundstückskäufe ist keine Bewilligung durch das Amt für Miet- und Wohnungswesen mehr erforderlich, um den Erwerb im Grundbuch eintragen zu können. Neuerdings prüft das Grundbuch- und Vermessungsamt selbst, ob eine Bewilligung erforderlich ist. Dies führt zu einem Mehraufwand, der durch eine neue Gebühr abgegolten wird.

Weiter werden die Gebühren für Grundbuchauszüge von 20 auf 30 Franken pro Blatt respektive von 10 auf 15 Franken pro Zusatzblatt angehoben. Trotz dieser Erhöhung werden die Kosten auch künftig bei weitem nicht gedeckt werden können. Ein Vergleich mit den Tarifen anderer Kantone zeigt zudem, dass die Gebühr für einen Grundbuchauszug im Kanton Basel-Stadt auch nach der Erhöhung relativ günstig ist.

Gemäss bisheriger Praxis erhalten nur Amtsstellen telefonische Auskünfte. Mit der Einführung einer Gebühr für telefonische Auskünfte wird die Voraussetzung dafür geschaffen, zu einem späteren Zeitpunkt einen telefonischen Auskunftsdienst einrichten zu können.

Schliesslich wird der bisherige Gebührensatz für Verrichtungen nach Zeitaufwand von 100 Franken pro Stunde durch einen Gebührenrahmen ersetzt. Damit wird den unterschiedlichen Qualitätsanforderungen der zu erledigenden Arbeiten und dem Prinzip der Kostendeckung besser entsprochen. So können einfache Tätigkeiten mit einer niedrigeren Gebühr von 80 Franken und sehr anspruchsvolle Tätigkeiten mit einer Gebühr von bis zu 150 Franken verrechnet werden.

Weitere Auskünfte

Christian Heim Tel. 267 92 90 Abteilungsleiter Grundbuch Grundbuch- und Vermessungsamt