Änderung der Verordnung über den Strassenverkehr
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Strassenverkehrsverordnung genehmigt welche eine Anpassung an geändertes Bundesrecht und damit verbunden eine Anpassung von Gebührenkategorien und Gebührenansätzen beinhaltet.
Seit der letzten Änderung der Strassenverkehrsverordnung im Jahre 1996 sind verschiedene bundesrechtliche Vorschriften (z.B. Arbeits- und Ruhezeitverordnung sowie Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) revidiert worden, so dass auch auf kantonaler Ebene diverse Gebührenkategorien und -ansätze angepasst werden müssen. Zudem hat es sich gezeigt, dass einige Gebührenansätze die effektiv verursachten Kosten nicht decken respektive in einem Missverhältnis zu diesen stehen. Deshalb ist auch in diesen Fällen - aufgrund des Verursacherprinzips und des neuen Polizeigesetzes, wonach polizeilicher Aufwand kostenpflichtig ist - eine Anpassung gerechtfertigt.