Änderung des Nationalstrassengesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat befürwortet in einer Vernehmlassung an den Bundesrat die beabsichtigten Vereinfachungen im Nationalstrassengesetz.
Im Rahmen des vom Bund angestrebten neuen Bundesgesetzes über die Koordination und Vereinfachung der Plangenehmigungsverfahren will das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Änderung des Bundesgesetzes über den Nationalstrassenbau vorsehen, mit der die Vermeidung von Kostensteigerungen im Nationalstrassenbau angestrebt werden.
Dazu sollen die Entscheidkompetenzen in Bezug auf die weiterhin von den Kantonen erarbeiteten Ausführungsprojekte verschoben werden. Im Sinne einer kostenbewussten Projektführung obliegen künftig die in einem Rechtsmittelverfahren nötigen Entscheide über Einsprachen und die Genehmigung der Ausführungsprojekte allein dem Bund; rechtlich nicht notwendige Anliegen müssen allerdings von den Kantonen selber finanziert werden.
Im Gegenzug zu diesem Kompetenzverlust erhalten die Kantone die alleinige Zuständigkeit zur Bewilligung von Bauten Dritter innerhalb der Nationalstrassenbaulinien oder Projektierungszonen.
Diesen Absichten steht der Regierungsrat positiv gegenüber. Ergänzend weist er darauf hin, dass der vorgesehenen zwingenden Teilnahme aller Betroffenen im Einspracheverfahren als Mittel zur Verfahrenskonzentration die Gefahr gegenübersteht, eine Vielzahl von Einsprachen und Forderungsanmeldungen zu provozieren, welche sich im bisherigen Vorgehen beim Kantons Basel-Stadt erübrigt haben. Möglichen Kosteneinsparungen im Projektierungsbereich stehen aus dieser Sicht wahrscheinliche Erhöhungen der Verfahrenskosten gegenüber.
Nicht unproblematisch erscheint dem Regierungsrat hingegen die vorgesehene Beschränkung der Geltungsdauer der Plangenehmigung im Verhältnis zur zugestandenen Etappierung eines Bauprojektes, welche weiteren Etappierungswünschen innerhalb städtischer Verhältnisse ungenügend Rechnung trägt.