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Alters- und Pflegeheime: Verträge und Kontrollen sichern Qualität

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung Anzug Alice Veith DSP -- Die Basler Alters- und Pflegeheime werden regelmässig überprüft und kontrolliert. In den letzten Jahren wurden zudem mehrere Regelungen erlassen welche die Qualität der Betreuung in den Heimen fördern sollen. Damit sind nach Meinung des Regierungsrates die Anliegen eines parlamentarischen Vorstosses erfüllt.

Der Qualitätssicherung und -förderung in den Basler Altersheimen kommen grosse Bedeutung zu. In den letzten Jahren wurden verschiedene Massnahmen getroffen, so etwa 1990 der Erlass der Alters- und Pflegeheimverordnung. Diese sieht eine Bewilligungspflicht für Heime vor, die unter anderem nur dann erteilt wird, wenn eine fachgerechte Leitung, Verwaltung, Betreuung und Pflege gewährleistet ist, und wenn sich das Heim in einer geeigneten Liegenschaft befindet. Die dem Verband gemeinnütziger Basler Alters- und Pflegeheime (VAP) angeschlossenen Heime werden durch den bestehenden Rahmenvertrag zwischen dem VAP und dem Kanton auf bestimmte Qualitätsstandards verpflichtet; bei den Nichtvertragsheimen werden die Voraussetzungen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens überprüft.

Mit dem neuen Krankenversicherungsgesetz können auch die Krankenversicherer auf Fragen der Qualitätssicherung in den Alters- und Pflegeheimen einwirken: Der Vertrag mit den Versicherern verpflichtet die Heime zu Qualitätssicherungsmassnahmen. Basierend auf diesem Vertrag hat der Kanton 1997 neue Richtlinien zur Qualitätssicherung in den Alters- und Pflegeheimen des Kantons Basel-Stadt erlassen.

Das Amt für Alterspflege führt seit 1996 regelmässige Aufsichts- und Kontrollbesuche sowohl bei den VAP-Vertragsheimen wie auch bei den Nichtvertragsheimen durch. Werden Mängel festgestellt, verfügt das Sanitätsdepartement Auflagen und Massnahmen.

Eine umfassende Beurteilung des Heimalltags und des Heimumfelds nimmt die Qualitätsüberprüfung nach dem System BRAINS vor: Alters- und Pflegeheime, die sich einer solchen systematischen Überprüfung unterziehen, werden durch ausserkantonale Experten sowie eine Vertretung des VAP und des Amts für Alterspflege begutachtet. Das Ergebnis wird mit den Heimverantwortlichen besprochen und in einem Bericht festgehalten.

Veränderungen stehen im Beschwerdewesen an: Die seit 1990 bestehende Paritätische Ombudsstelle für Alters- und Pflegeheime, die sich auf den VAP-Rahmenvertrag stützt, wird 1999 durch die "Basler Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex" abgelöst; damit wird eine Entflechtung von Ombudsstelle und Amt für Alterspflege, also Beschwerde- und Aufsichtsstelle, sowie eine Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs angestrebt. Trägerschaft der neuen Ombudsstelle ist ein Verein, dem der VAP, Spitex Basel, Pro Senectute, Graue Panther und das Sanitätsdepartement angehören.

Nach Ansicht des Regierungsrats sind damit die Anliegen eines parlamentarischen Vorstosses erfüllt, der entsprechende Massnahmen gefordert hatte. Der Regierungsrat beantragt deswegen dem Grossen Rat, den Vorstoss als erledigt abzuschreiben.

Weitere Auskünfte

Jean-Claude Bourgnon Tel. 267 64 66 Leiter Amt für Alterspflege a.i. Sanitätsdepartement