Aufnahmeverordnung für die neue dreijährige Diplommittelschule
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat eine neue Verordnung erlassen welche die Aufnahmebedingungen für den Eintritt in die neue Diplommittelschule regelt.
Aufgrund der Schulreform werden die beiden bestehenden Diplomschulen DMS 2 und DMS 4 per Schuljahr 1999/2000 durch die neue dreijährige Diplommittelschule ersetzt. Die Aufnahmebedingungen für den Eintritt in die neue Diplommittelschule werden in einer Verordnung geregelt, die der Regierungsrat heute erlassen hat. Eine der Voraussetzungen für den Eintritt in die neue Diplommittelschule bildet der Besuch des Englischunterrichts während mindestens zweier Jahre. Diese Bedingung gilt sowohl für die Absolventinnen und Absolventen der Weiterbildungsschule, als auch für die Übertretenden aus den Gymnasien.
Ein prüfungsfreier Eintritt in die dreijährige Diplommittelschule ist für Schülerinnen und Schüler der Weiterbildungsschule und der Gymnasien möglich, wenn sie die in der Verordnung aufgeführten Bedingungen erfüllen und den Besuch der für den Übertritt erforderlichen Fächer nachweisen können. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, kann eine Aufnahmeprüfung absolviert werden. Alle Schülerinnen und Schüler werden in der Regel für ein Jahr probeweise aufgenommen.