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Aufnahmeverordnung für die neue dreijährige Handelsmittelschule

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Aufnahmeverordnung für die neue drei Jah-re dauernde Handelsmittelschule erlassen.

Auf Beginn des Schuljahres 1999/2000 nimmt die dreijährige Handelsmittel-schule (HMS) ihren Betrieb auf. Sie tritt an die Stelle der bisherigen Di-plomabteilung der Kantonalen Handelsschule. Nun hat der Regierungsrat die Aufnahmeverordnung erlassen, welche die allgemeinen Aufnahmebedin-gungen, die Form der Aufnahme, die Durchführung der Aufnahmeprüfung und den prüfungsfreien Übertritt regelt. An die HMS können Absolventinnen und Absolventen der Weiterbildungsschule (WBS) sowie Schülerinnen und Schüler der Gymnasien nach Abschluss des 9. Schuljahres übertreten.

Für einen prüfungsfreien Eintritt in die Handelsmittelschule bildet der voran-gegangene Besuch des Englischunterrichts während zweier Jahre eine der Voraussetzungen. Sodann müssen die Schülerinnen und Schüler der Wei-terbildungsschule in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik die Note 4 im Ergänzungsniveau vorweisen können.

Die ersten Erfahrungen mit den Zulassungsbedingungen zur Handelsmittel-schule werden sorgfältig ausgewertet. Falls Verbesserungen nötig sind, wird die Verordnung angepasst.

Weitere Auskünfte

Dr. Thomas Bürgi Tel. 267 61 79 Ressortleiter Schulen Erziehungsdepartement