Bahnreform: Vernehmlassung zu vier Verordnungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat begrüsst die im Zusammenhang mit der Bahnreform stehenden Verordnungen erwartet aber dass darin auch besondere baselstädtische Anliegen berücksichtigt werden. Insbesondere fordert er mit Nachdruck die Aufhebung des Kabotageverbots für Fahrten im grenzüberschreitenden Personennahverkehr.
Nach Meinung des Regierungsrates soll in der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung Klarheit über die finanziellen Auswirkungen für den Kanton als Besteller von Leistungen im Regionalen Personenverkehr geschaffen werden. Bezüglich der Hafenbahn-Linie Basel - Kleinhüningen ist der Regierungsrat klar der Auffassung, dass diese Güterbahn wie bis anhin ein Angebot von nationalem Interesse bleiben muss.
Mit Nachdruck fordert der Regierungsrat im Zusammenhang mit der Verordnung über die Personenbeförderungskonzession eine Aufhebung des Kabotageverbots für Fahrten im grenzüberschreitenden Personennahverkehr. Gemäss den Bestimmungen im Verordnungs-Entwurf dürften künftig im grenzüberschreitenden Linienverkehr auf Strasse und Schiene keine Personen für Fahrten ausschliesslich innerhalb der Schweiz befördert werden (Kabotageverbot). Diese, bis anhin im Fernverkehr auf grenzüberschreitenden Buslinien gehandhabte Praxis, mit welcher vor allem eine tarifarische Benachteiligung der Bahn gegenüber dem Bus unterbunden werden soll, scheint zumindest im grenzüberschreitenden Personennahverkehr absolut nicht mehr gerechtfertigt und zeitgemäss zu sein. Andernfalls würde dadurch besonders in der Dreiländerregion Basel die Verwirklichung eines benutzerfreundlichen grenzüberschreitenden Nahverkehrsangebots (Bus- oder Regio-S-Bahn-Linien) verunmöglicht.
In seiner Vernehmlassung zuhanden des Bundesamtes für Verkehr hat der Regierungsrat zu insgesamt vier Verordnungsentwürfen der Bahnreform (Eisenbahn-Netzzugangsverordnung, Verordnung über die Konzessionierung von Eisenbahninfrastrukturen, Verordnung über die Personenbeförderungskonzession und Verordnung über die Förderung des kombinierten Verkehrs und des Transports begleiteter Motorfahrzeuge) Stellung genommen. Diese vier Verordnungen stellen nach Meinung des Regierungsrates, der sich dabei generell der Vernehmlassung der schweizerischen Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs anschliesst, eine gute Rechtsgrundlage in der Umsetzung der Bahnreform dar.