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Basler Spitalverträge für 1999 unter Dach

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Basler Spitalverträge für das Jahr 1999 sind unter Dach: Der Regierungsrat genehmigte die für ein Jahr geltenden Verträge zwischen den staatlichen und nicht-staatlichen Spitälern einerseits und dem Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer andererseits im stationären im teilstationären Bereich (Tageschirurgie) und in der ambulanten Versorgung.

Die Spitalverträge zwischen den staatlichen sowie den nicht-staatlichen Spitälern und dem Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer regeln die Entschädigung, die die Krankenversicherungen an die Spitäler für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Ba-sel-Stadt zu bezahlen haben. Gemäss Krankenversicherungsgesetz haben die Krankenversicherungen maximal 50 Prozent der Betriebskosten zu über-nehmen; dabei werden die Kosten für Investitionen, Lehre und Forschung sowie allfällige Überkapazitäten ausgeklammert. Der Vertrag im ambulanten Bereich regelt auch die Leistungsabgeltung für nicht im Kanton wohnende Patientinnen und Patienten.

Aufbauend auf den geltenden Spitalverträgen für das laufende Jahr, haben die Vertragspartner auch für das Jahr 1999 im stationären Bereich eine globale Limitierung der Gesamtausgaben der Krankenversicherer in Höhe von 107,5 Millionen Franken vereinbart. Generell bleiben die Tagespauschalen gleich wie bisher. Leicht erhöht wurden die Tarife in folgenden Bereichen: Aufenthalt in den Intensivpflegestationen, Tagespauschale in der Psychiatrischen Universitätsklinik PUK, sowie Tarife in der Langzeitpflege. Im Rahmen der Umsetzungsarbeiten im Bereich der Spitalliste erfolgt auf den 1. Januar 1999 ein weiterer Abbau von Akutspitalbetten. Im Gegenzug wurden in den Verhandlungen zum Spitalvertrag 1999 die entsprechenden Substitutionsangebote in den Bereichen Rehabilitation und Palliativmedizin neu tarifiert.

Neben den bereits bisher bestehenden Fallpreispauschalen für Organ- und Stammzellentransplantationen wurde nun neu auch für Eingriffe am offenen Herzen unter Einsatz der Herz-/Lungenmaschine eine Fallpreispauschale eingeführt. Die entsprechenden Behandlungen werden im Kantonsspital Ba-sel als Zentrumsspital vorgenommen.

Im teilstationären Bereich sieht der neue Spitalvertrag wie bereits im Vorjahr einen Betrag in Höhe von 2,1 Millionen Franken für zusätzliche Leistungen in der Tageschirurgie vor; dieser Betrag ist in den Gesamtausgaben von 107,5 Millionen Franken inbegriffen. Im ambulanten Bereich bleiben die Tarife auf dem Stand von 1998.

Das Sanitätsdepartement, das die Verhandlungen führte, wertet die Verhandlungsergebnisse aus gesundheitspolitischer Sicht als positiv. Trotz markant unterschiedlichen Interessen der Verhandlungspartner ist es gelungen, in einem schwierigen Umfeld - rückläufige Pflegetagszahlen, steigende Krankenkassenprämien - eine tragfähige Gesamtlösung zu erarbeiten. Mit der Limitierung der Gesamtausgaben im stationären Bereich haben die Vertragspartner ein Instrument geschaffen, das keine unkontrollierbaren Bewegungen mehr zulässt und die Ausgaben der Versicherer in diesem Vertragsbereich stabilisiert hat. Die Prämienaufschläge in der obligatorischen Krankenversicherung können daher auch nicht auf diesen Leistungsbereich zurückgeführt werden.

Weitere Auskünfte

Urs Roth Tel. 267 95 47 Leiter Tarifwesen und Betriebswirtschaft Sanitätsdepartement