Befristete Anpassung der Mindest-Pensionspreise an neue Weisung des Bundesamtes für Sozialversicherungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Heimtaxen rückwirkend per 1.1.1998 und befristet bis 1.1.1999 an die Vorgaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen angepasst.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat für das Jahr 1998 neue Grundsätze für die Beitragsberechnung verfügt. Danach müssen Behindertenwohnheime ab dem 1.1.1998 eine Heimtaxe von 95 Franken, Aussenwohngruppen für Behinderte eine Heimtaxe von 55 Franken verlangen. Niedrigere Heimtaxen führen zu einem Abzug am Betriebsbeitrag. Der Regierungsrat hat die Heimtaxen der betroffenen Heime rückwirkend auf den 1.1.1998 an diesen Tarif angepasst. Damit soll den privaten Trägern der Behindertenheime ein kostendeckender Betrieb der Wohnheime ermöglicht werden.
Die Anpassung ist bis zur Umsetzung des "Neuen Finanzierungssystems", welches zur Zeit verhandelt wird, befristet.