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Behandlung von Sprachgebrechen: Trotz Spardruck trifft der Regierungsrat sozialen Entscheid

Medienmitteilung

Regierungsrat

Trotz finanzieller Engpässe finanziert der Kanton weiterhin die Behandlung leichter Sprachgebrechen. Die neue Verordnung betreffend Abklärung und Behandlung von Sprachgebrechen bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr soll in diesem Sinne bereinigt werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherung kündigte per Ende 1996 die mit dem Kanton abgeschlossene Vereinbarung betreffend Abklärung und Behandlung von Sprachgebrechen. Dies bedingt eine Totalrevision der bestehenden kantonalen Verordnung.

In den Jahren 1992-1996 konnte der Kanton Basel-Stadt von einer für ihn finanziell günstigen Pauschalierungs-Vereinbarung profitieren. Die neue Vereinbarung führt in verschiedener Hinsicht zu einschneidenden Veränderungen: Neu werden die Subventionen nach der Anzahl Volksschüler pro Kanton errechnet und nur noch die Behandlung schwerer Sprachgebrechen subventioniert. Durch die Mindereinnahmen von jährlich rund 400'000 Franken wird angesichts der kritischen finanziellen Situation des Kantons die kostenlose Behandlung von Kindern mit leichten Sprachgebrechen als Dienstleistung des Kantons in Frage gestellt. Die Abklärungen erfolgen weiterhin ohne Kostenfolge für die Eltern.

Ein erster Verordnungsentwurf des Erziehungsdepartements löste in der breit angelegten Vernehmlassung heftige Reaktionen aus: Ablehnung in Fachkreisen, Stellungnahmen in verschiedenen Medien, Interpellationen, ein Budgetpostulat und eine Petition. Insbesondere wurde auf die zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbaren Folgekosten bei Nichtbehandlung von leichten Sprachgebrechen resp. die Überwälzung der Kosten auf die Eltern hingewiesen. Es wurde die begründete Befürchtung geäussert, dass diese quantitativ nicht bezifferbaren Folgekosten möglicherweise höher ausfallen würden, als der mit der vorgesehenen Neuregelung einzusparende Betrag.

Der Regierungsrat hat nach eingehender Beratung trotz vorgegebenen finanziellen Sanierungsmassnahmen beschlossen, den fehlenden Budgetbetrag in Höhe von 400'000 Franken zu bewilligen.

Das Erziehungsdepartement wurde beauftragt, den Verordnungsentwurf entsprechend zu überarbeiten und mittels flankierender Massnahmen die Kosten so weit als möglich zu senken.

Weitere Auskünfte

Susanne Codoni Tel. 267 68 68 Leiterin Logopädischer Dienst Ressort Dienste, Erziehungsdepartement Anita Joss Tel. 267 85 00 Leiterin Ressort Dienste Erziehungsdepartement