Berufsschulunterricht der Dentalassistentinnen Genehmigung der Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Landschaft und der Medidacta Schule für medizinische Praxisberufe beider Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Berufsausbildung der Dentalassistenten und Dentalassistentinnen der Schule für medizinische Praxisberufe beider Basel übertragen. Die neue Regelung die vorbehältlich eines entsprechenden Beschlusses des Landrats bereits auf den Lehrbeginn vom 10. August 1998 hin in Kraft tritt erfolgt auf der Basis einer Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Landschaft. Sie wurde notwendig weil die drei Jahre dauernde Berufsausbildung der Dentalassistentin nunmehr durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) geregelt wird.
Auf den 1. Januar 1998, faktisch auf den Lehr- und Schulbeginn vom 10. August 1998, wird der bis anhin privatrechtlich geregelte Beruf der Zahnarztgehilfin durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT; ehemals BIGA) geregelt. Damit wird dieser Lehrberuf gemäss dem Kantonalen Berufsbildungsgesetz der Aufsicht des Wirtschafts- und Sozialdepartementes und, die Berufsschule betreffend, derjenigen des Erziehungsdepartmementes unterstellt. Gleichzeitig erwächst dem Bund und den Kantonen die Pflicht, die Berufsbildungskosten für den neuen drei Jahre dauernden Berufsbildungsgang zu übernehmen.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt will die Ausbildung der zukünftigen Dentalassistentinnen der Medidacta, Schule für medizinische Praxisberufe beider Basel, übertragen. Ein entsprechender Leistungsvertrag soll die Qualität des Berufsschulunterrichts sicherstellen. Als Entgelt für die Erfüllung des Leistungsauftrages wurden pro Schüler oder Schülerin Fr. 3'900.- jährlich errechnet. Dieser Betrag sollte der Medidacta bei einer durchschnittlichen Klassengrösse von 17-18 Schülern oder Schülerinnen eine kostendeckende Rechnung erlauben.
Auf Lehrbeginn 10. August 1998 wird mit 40-45 neu abgeschlossenen Lehrverträgen gerechnet, d.h. mit der Bildung von zwei vollen Klassen. Dieser Bestand dürfte auch für die nächstfolgenden Jahre erreicht werden. Die in den Vorjahren begonnenen Lehrverhältnisse werden nach alter Regelung abgeschlossen.
Im Kanton Basel-Landschaft ist zur Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung ein Landratsbeschluss notwendig; dieser steht noch aus.