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Das kantonale Waffengesetz soll aufgehoben werden

Medienmitteilung

Regierungsrat

Mit dem Erlass des neuen Bundesgesetzes über Waffen Waffenzubehör und Munition ist kein kantonales Waffengesetz mehr nötig. Deswegen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat dieses Gesetz aufzuheben.

Auf den 1. Januar 1999 tritt das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG) in Kraft. Damit steht die Kompetenz zum Erlass von Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition ausschliesslich dem Bund zu. So kann auf das kantonale Waffengesetz und das kantonale Konkordat über den Waffenhandel verzichtet werden. Deshalb beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, das kantonale Gesetz über den Handel mit Waffen und Munition, das Waffentragen und den Waffenbesitz sowie das Gesetz betreffend Beitritt des Kantons Basel-Stadt zum Konkordat über den Handel mit Waffen und Munition aufzuheben.

Die geltende Verordnung des Regierungsrates über den Handel mit Waffen und Munition (Waffenverordnung) verliert mit der Aufhebung des kantonalen Waffengesetzes ihre gesetzliche Grundlage. Sie wird durch eine neue Verordnung, welche die Zuständigkeiten des Vollzugs regelt, ersetzt. Der neuen Rechtslage muss auch die Verordnung über die Verfolgung von Straftaten im Verzeigungsverfahren angepasst werden.

Weitere Auskünfte

Herbert Maritz Tel. 267 72 66 Stv. Kommandant Kantonspolizei Basel-Stadt Polizei- und Militärdepartement