Denkmalschutz: Rahmenkredit von 105 Millionen Franken
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Rahmenkredit gemäss Denkmalschutzgesetz in der Höhe von 105 Millionen Franken für die Jahre 1998 bis 2002. In Anbetracht der finanziellen Lage ist wiederum ein Sparabzug von 20 Prozent vorgesehen.
Der beantragte Rahmenkredit basiert auf einem Jahresbedarf in der Höhe von 1,9 Millionen Franken und einer zusätzlichen Reserve von insgesamt einer Million Franken. Die Reserve ist deshalb sinnvoll, weil einerseits der Spielraum zur Berechnung der Subventionshöhe gering ist, anderseits die Zahl der eingehenden Gesuche und die Höhe der subventionierbaren Kosten völlig offen ist. Der Kredit ist knapp bemessen, denn seit der Änderung der Richtlinien der Kommission für Denkmalsubventionen vom 19.12.1995 sind die Beiträge nicht mehr auf 200’000 Franken pro Objekt limitiert. Für sehr grosse Renovationen privater Baudenkmäler sollen jedoch separate Vorlagen ausgearbeitet werden.
Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre privaten Baudenkmäler oder Teile davon restaurieren möchten, können hierfür Beiträge erhalten. Es handelt sich dabei um Baudenkmäler, die im Denkmal-Verzeichnis oder im Denkmal-Inventar aufgeführt und/oder der Schutzzone zugewiesen sind.
Subventionen für Denkmäler sind ein wichtiges Mittel zu deren Erhaltung und zur Förderung der Restaurierung und damit zur Verschönerung der Stadt. Die Denkmalpflege hat aber auch einen arbeitsbeschaffenden Effekt und trägt dazu bei, dass Berufe wie Zimmermann, Steinhauer, Kunstschlosser, Stukkateur, etc. erhalten bleiben.