Die beiden Basel begrüssen die Schweizer Beteiligung an der EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG III
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft -- Die Regierungen beider Basel begrüssen in ihrer gemeinsamen Vernehmlassungsantwort den Bundesbeschluss über die Förderung der schweizerischen Beteiligung an der EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG III für grenzübergreifende transnationale und interregionale Zusammenarbeit.
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind über den Grundsatzentscheid des Bundesrats für eine weitere Beteiligung der Schweiz an der EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG III erfreut. Die Förderinitiative INTERREG hat viel zur Dynamik der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein beigetragen. So konnten im Rahmen des derzeit laufenden INTERREG II-Programms im Programmgebiet Oberrhein Mitte-Süd bereits 37 grenzüberschreitende Projekte mit Schweizer Partnern in Angriff genommen werden: von der Trinationalen Ingenieurausbildung über das BioValley-Netzwerk, die Beratungsstelle INFOBEST Palmrain bis hin zum geplanten Oberrheinischen Museumspass als jüngstem Kind der trinationalen Kooperation.
Nach den Plänen der EU soll INTERREG III - im Gegensatz zu den früheren Förderprogrammen I und II - nicht nur die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern, sondern auch transnationale und interrregionale Projekte unterstützen. Für die Schweizer Beteiligung an INTERREG III für die Jahre 2000 bis 2006 sieht der Bundesrat einen Rahmenkredit von 39 Millionen Franken vor (INTERREG II: 24 Millionen für die Jahre 1994 bis 1999). Diesen Betrag erachten die Regierungen beider Basel aufgrund der inhaltlichen und zeitlichen Ausdehnung als knapp bemessen, wenn die schweizerische Beteiligung an INTERREG-Projekten im bisherigen Umfang fortgeführt werden soll.
Ausdrücklich begrüssen die Regierungen beider Basel dagegen die vorgesehene Dezentralisierung der Entscheidungs- und Verwaltungsverfahren sowie der Mittelzuweisung auf die Regionen und Kantone. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind allerdings die Reform der Strukturfonds innerhalb der Europäischen Union noch nicht abgeschlossen, weshalb die Botschaft zu INTERREG III des Bundesrates noch zahlreiche Fragen über die Ausgestaltung der Schweizer Beteiligung offen lässt. Der Bundesrat wird deshalb ersucht, die Kantone vor der Festlegung der massgeblichen Ausführungsbestimmungen nochmals zur Stellungnahme einzuladen.