Erhöhung des Arbeitgeber-Beitragssatzes für die Familienausgleichskasse
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Arbeitgeberbeitrag an die Familienausgleichskasse wird per 1. Januar 1999 von bisher 12 auf neu 15 Prozent angehoben.
Der Beitragssatz zur Familienausgleichskasse beträgt seit dem 1. Januar 1988 1,2 Prozent. Seither wurden die Kinderzulagen in mehreren Schritten von 100 auf 150 Franken und die Ausbildungszulagen von 120 auf 180 Franken erhöht. Die unter anderem damit verbunden Ausgabenerhöhungen überstiegen wegen stagnierender Lohnsummen die Einnahmen der Familienausgleichskasse. Seit 1996 ist die Familienausgleichskasse Basel-Stadt deshalb defizitär. Während der Fehlbetrag 1996 bei 0,2 Millionen Franken, 1997 bei 1,5 Millionen lag, wird der für 1998 geschätzte Fehlbetrag bei 2,0 Millionen Franken liegen. Diese Entwicklung führt dazu, dass die Reserven der Familienausgleichskasse per 1. Dezember 1998 unter den anzustrebenden Betrag einer Jahresausgabe sinken werden.
Mit der Erhöhung des Arbeitgeberbeitrages von 1,2 auf 1,5 Prozent kann für das Jahr 1999 bei Einnahmen von 18,0 Millionen Franken und Ausgaben von 16,8 Millionen Franken ein Überschuss von 1,2 Millionen Franken budgetiert werden. Dieser wird es erlauben, allfällige kommende Ausgabenerhöhungen zu finanzieren und die angestrebte Reserve einer Jahresausgabe wieder zu erreichen.
Trotz dieser Erhöhung des Arbeitgeberbeitrages gehört der Kanton Basel-Stadt noch zu den fünf Kantonen mit dem niedrigsten Arbeitgeber-Beitragssatz.
Der Kanton Basel-Landschaft hat am vergangenen Dienstag den Arbeitgeberbeitrag auf 1,7 Prozent erhöht.