Erneuerung verschiedener Subventionen und Kostenbeiträge
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat Subventionen und Beiträge von insgesamt rund 221’000 Franken jährlich für verschiedene Institutionen bewilligt die psychisch behinderte Menschen betreuen.
Verein "Werkstätten CO 13"
Der Verein "Werkstätten CO 13" bezweckt die Führung von Eingliederungswerkstätten für Menschen, die nach Phasen persönlicher Krisen den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt planen. Die Werkstätten bestehen aus einer Velowerkstatt, einer Möbelschreinerei, einem Textilatelier und der Geschäftsstelle und bieten 26 Trainingsarbeitsplätze sowie 18 geschützte Dauerarbeitsplätze zur Wiedereingliederung von Behinderten an, die mehrheitlich von psychisch behinderten Menschen belegt werden.
Die Eingliederungsarbeitsplätze für behinderte Menschen werden von der Invalidenversicherung kostendeckend finanziert. Die geschützten Dauerarbeitsplätze wurden bis anhin über Betriebsbeiträge des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV), die Produktionserlöse und kantonale Subventionen finanziert. Infolge der günstigen betrieblichen Entwicklung sind 1998 keine kantonalen Subventionen zur Defizitdeckung erforderlich. Falls infolge heute nicht vorhersehbarer Entwicklungen später erneut Subventionen gesprochen werden müssen, bleiben für die Jahre 1999 bis 2000 jährliche Subventionen von 120'000 Franken im Budget eingestellt.
Genossenschaft Arbeit für psychisch kranke Meschen
Die Genossenschaft Arbeit für psychisch kranke Menschen führt die geschützte Werkstätte LETPack, eine von der Invalidenversicherung anerkannte Einrichtung für psychisch behinderte Menschen. Die Genossenschaft verfolgt das Ziel, geschützte Arbeits- und Eingliederungsplätze für Menschen mit einer psychischen Behinderung anzubieten, die nicht mehr oder noch nicht in die Arbeitswelt integriert werden können. Insgesamt stehen 28 geschützte Arbeitsplätze zur Verfügung.
Der Regierungsrat hat beschlossen, der Genossenschaft für psychisch kranke Menschen für die Jahre 1998-2002 eine jährliche Subvention in Höhe von 56’000 Franken zu gewähren.
Verein Arbeitsstube Erika
Der Verein Arbeitsstube Erika betreibt eine Werkstätte für behinderte Frauen. In der Arbeitsstube Erika finden Frauen mit einer psychischen Behinderung eine sinnvolle Beschäftigung; die Dienstleistungen umfassen Verpackungs-, Versand- und Montagearbeiten. Es können maximal 18 Frauen beschäftigt werden.
Der Verein Arbeitsstube Erika ist vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) anerkannt und erhält Betriebs- und Einrichtungsbeträge der Invalidenversicherung. Der Regierungsrat hat beschlossen, dem Verein Arbeitsstube Erika für die Jahre 1998-2002 eine jährliche Subvention in Höhe von 44’800 Franken zu gewähren.