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Für ein vereinheitlichtes Aufsichtsrecht über die privaten Versicherungsunternehmen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Vernehmlassungsantwort -- Der Regierungsrat hat zum Entwurf des Bundes zu einer Revision des Aufsichtsrechts betreffend die privaten Versicherungsunternehmen und zur Änderung des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag Stellung genommen.

Der Regierungsrat begrüsst die Bemühungen des Bundes, mit der vorgelegten Gesetzesänderung die bestehenden Regelungen im Aufsichtsrecht über die privaten Versicherungsunternehmen zu vereinheitlichen. Daneben wird auch eine Neuausrichtung der Aufsichtstätigkeit bezweckt, die insbesondere den bestehenden Liberalisierungen auf dem Versicherungsmarkt Rechnung tragen soll. Auch die Aufsichtstätigkeit zwischen den verschiedenen Aufsichtsbehörden wird klarer geregelt.

Eine vom Bund abweichende Meinung vertritt der Regierungsrat hinsichtlich der Vereinheitlichung des Rechtsweges; die gerichtlichen Zuständigkeiten sollen gemäss bisherigem Recht belassen werden. So sollen aus Gründen der kantonalen Autonomie und aus Kostengründen weiterhin die Zivilgerichte für Streitigkeiten zwischen Versicherungsunternehmen zuständig sein, während die Sozialversicherungsgerichte Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen zu beurteilen haben.

Weitere Auskünfte

Dr. Christina Ruggli Tel. 267 80 58 Leiterin Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht Rechtsabteilung Justizdepartement