Globalbeiträge Leistungsauftrag und ein Tarifvertrag für das neue Universitäts-Kinderspital beider Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Gemeinsame Medienmitteilung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft -- Der Start des neuen Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) wird nun auch im Bereich der Finanzierung und der Leistungsvereinbarung gesichert. Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben zuhanden des Grossen Rates und des Landrates eine gemeinsame Vorlage verabschiedet die Globalbeiträge für die Jahre 1999 und 2000 sowie einen Kredit zur Finanzierung der einmaligen Überführungskosten vorsieht und den Leistungsauftrag enthält. Die Regierungen haben ausserdem den für die Jahre 1999 und 2000 geltenden neuen Tarifvertrag zwischen dem UKBB und den Kantonalverbänden der Krankenversicherer beider Kantone genehmigt.
Globalbeiträge, Leistungsauftrag
Das UKBB nimmt am 1. Januar 1999 den Betrieb an den beiden Standorten Basel und Bruderholz auf. Nun haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Globalbeiträge und die Leistungsvereinbarung genehmigt. Die Vorlage geht weiter an den Grossen Rat und an den Landrat.
Im Rahmen eines Globalbeitragssystems soll das UKBB für die Jahre 1999 und 2000 vom Kanton Basel-Stadt für die stationäre Versorgung baselstädtischer Patientinnen und Patienten rund 6,7 Millionen Franken erhalten, vom Kanton Basel-Landschaft für seine Patientinnen und Patienten rund zehn Millionen Franken. Die Differenz widerspiegelt die unterschiedliche Bevölkerungsstruktur beider Kantone; in Baselland gibt es mehr Kinder. Pro Jahr und Kanton sind ausserdem 5,3 Millionen Franken für klinische Lehre und Forschung sowie je 3,5 Millionen Franken für die Abgeltung der übrigen Leistungen vorgesehen. Dazu kommt ein einmaliger Maximalkredit in Höhe von 2,4 Millionen Franken pro Kanton zur Finanzierung der Überführungskosten.
Gleichzeitig erteilen die Regierungen der beiden Trägerkantone dem UKBB Leistungsaufträge. Diese wurden vom Sanitätsdepartement Basel-Stadt und von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Baselland in enger Zusammenarbeit mit den Spitalverantwortlichen und dem Kinderspitalrat erarbeitet und von den Regierungen genehmigt. Gemäss Leistungsvereinbarung muss das UKBB die kinder- und jugendmedizinische Spitalversorgung für Patientinnen und Patienten der beiden Kantone sicherstellen. Ziel ist die kompetente, lückenlose und ganzheitliche Betreuung von kranken und verletzten Kindern auf einem Qualitätsniveau, das demjenigen der Erwachsenenmedizin entspricht. Das UKBB deckt das gesamte Spektrum von der Grundversorgung bis zur universitären Spitzenmedizin ab. Das neue Kinderspital setzt sich aus drei Universitätskliniken und -polikliniken zusammen, nämlich Pädiatrie, Kinderchirurgie und Kinderorthopädie. Enge Zusammenarbeit besteht mit der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Universitätsklinik Basel-Stadt und dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Basel-Landschaft.
Tarifvertrag
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben ausserdem den für die Jahre 1999 und 2000 geltenden neuen Tarifvertrag zwischen dem UKBB und den Kantonalverbänden der Krankenversicherer BS und BL genehmigt. Mit dem neuen Tarifvertrag schaffen die Vertragspartner - die Kantonalverbände der Krankenversicherer der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie das UKBB - die Grundlage für die vollständige Freizügigkeit: Patientinnen und Patienten aus den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft können sich an beiden Spitalstandorten behandeln lassen. Die bisher in den beiden Kantonen unterschiedlichen Tarifstrukturen wurden harmonisiert. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, die kranken Kinder nach rein fachlichen Aspekten am geeigneten Spitalstandort zu behandeln.
Der neue Tarifvertrag lehnt sich an den bisher für das Basler Kinderspital geltenden Grundlagen an. Die Tarife liegen etwas höher als die bisherigen Tarife im Kanton Basel-Landschaft. Die basellandschaftlichen Krankenversichererer können andererseits mit einer Entlastung rechnen, da die bisher geltenden höheren ausserkantonalen Ansätze für die Behandlung von Baselbieter Kindern am Basler Kinderspital entfallen. Das UKBB ist ab dem 1. Januar 1999 für beide Basel gleichsam ein innerkantonales Spital. Im ambulanten Bereich wurden die gleichen Tarifansätze vereinbart wie für den ab 1. Januar 1999 geltenden Basler Spitalvertrag.