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Günstige Sackgebühren erhalten - attraktivere Entsorgungsangebote schaffen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat spricht sich für preislich attraktive Sackgebühren aus. Die heutigen Gebühreneinnahmen decken zwar die Aufwendungen der Kehrichtabfuhr und -verbrennung. Laut geltendem Umweltschutzgesetz müssten sie aber auch die Kosten des Recyclings (Papier- Metall- und Glassammlung etc.) finanzieren. Mit einer Änderung des Umweltschutzgesetzes will der Regierungsrat eine entsprechende Gebührenerhöhung vermeiden. Gleichzeitig soll die Grundlage für attraktivere Entsorgungsangebote geschaffen werden.

Das geltende Umweltschutzgesetz konsequent umgesetzt hiesse, dass die Kehrichtsackgebühren sowohl in den Landgemeinden als auch in der Stadt um rund einen Drittel angehoben werden müssten. Als Alternative zu höheren Sackgebühren schlägt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Gesetzesrevision vor, die die Möglichkeit schafft, zu einem späteren Zeitpunkt eine mengenunabhängige Grundgebühr einzuführen.

Eine Erhöhung der Sackgebühren ist unerwünscht. Sie könnte zu einer über das heutige Mass hinausgehenden Verschmutzung der Stadt (Stichwort "wilde" Kehrichtentsorgung) führen und wäre aus sozialer Sicht fragwürdig. Eine Gebührenerhöhung würde wohl auch nur einen geringen zusätzlichen Lenkungseffekt haben; das Abfalltrennverhalten der Bevölkerung des Kantons ist bereits heute beträchtlich.

Um dem im eidgenössischen Umweltschutzgesetz geforderten Verursacherprinzip Rechnung zu tragen und sämtliche Kosten der Abfallentsorgung den Abfallerzeugerinnen und Abfallerzeugern zu überwälzen, haben schon viele Städte und Gemeinden abfallmengenunabhängige "Grundgebühren" eingeführt. Die pauschal pro Haushalt bezahlten Gebühren werden v.a. für die Finanzierung des Recyclings verwendet.

Eine in den Gemeinden des Kantons Basel-Stadt eingeführte Grundgebühr käme deutlich unter dem Niveau anderer Kommunen zu liegen. Denn die kantonale Abfallentsorgung arbeitet zu relativ tiefen Kosten. Die Grundgebühr soll aber erst in ein paar Jahren eingeführt werden, nachdem sämtliche zu erwartende finanzielle Entlastungen (vorgezogene Entsorgungsgebühren auf Bundesebene etc.) abgeschätzt werden können. Die Einführung könnte dann mit einer Steuersenkung verbunden werden, womit die Belastung pro Haushalt unverändert bleiben würde.

Die vorgelegte Gesetzesänderung ermöglicht auch einfachere und unkompliziertere Entsorgungslösungen für die Bevölkerung. Ein aus der WERKSTADT BASEL hervorgegangener Vorschlag zur Einführung einer mengenmässig beschränkten Gratissperrgutabfuhr beispielsweise lässt sich nur aufgrund eines geänderten Umweltschutzgesetzes realisieren.

Mit Vorlage für eine Änderung des Umweltschutzgesetzes beantwortet der Regierungsrat gleichzeitig einen Anzug Dr. Guy Morin zum Vollzug der Kostenwahrheit bei der Kehrichtentsorgung und zur späteren Abfederung der Bebbisack-Gebühr.

Weitere Auskünfte

Dr. Peter Eichenberger Leiter Abteilung Umwelt und Abfall AET Tel. 385 14 15