Initiative "Rega aufs Spitaldach": Anliegen unerfüllbar geworden
MedienmitteilungRegierungsrat
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen ist die Initiative zur Errichtung einer Heli-Einsatzbasis auf dem Dach des Kantonsspitals unerfüllbar geworden: Die Rega bevorzugt definitiv den Standort beim EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg; eine Flugfeldbewilligung für eine Basis auf dem Spitaldach zu erhalten ist chancenlos. Mit der Stationierung des Notarztes bei der Heli-Basis auf dem Flughafen wird die Luftrettung im Raum Basel zudem nochmals optimiert. Der Regierungsrat kommt in seinem Bericht an den Grossen Rat daher zur Empfehlung das Volksbegehren sei nicht mehr weiterzuverfolgen.
Im März 1996 haben die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt die Initiative "Rega aufs Spitaldach" mit knappem Mehr gutgeheissen. Die Initiative strebt die Errichtung einer Helikopter-Einsatzbasis der Schweizerischen Rettungsflugwacht Rega auf dem Dach des Kantonsspitals an.
In den zwei Jahren seit Annahme der Initiative haben sich die Rahmenbedingungen nochmals entscheidend verändert: Die Rega selber will ihre Einsatzbasis definitiv nicht mehr auf dem Dach des Kantonsspitals bauen. Sie bevorzugt für ihre Basis den Standort EuroAirport und will demnächst ein entsprechendes Baubewilligungsverfahren einleiten. Überdies hat eine Stellungnahme des Bundesamts für Zivilluftfahrt gezeigt, dass die Erteilung einer Flugfeldbewilligung für eine Heli-Einsatzbasis auf dem Spitaldach mitten in der Stadt aus Gründen des Lärmschutzes chancenlos wäre. Ein neuerliches Lärmgutachten im Mai 1996 hatte ergeben, dass die Planungswerte bei allen Messpunkten überschritten wurden, an einem Punkt gar der Immissionsgrenzwert. Sowohl die Rega wie auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt haben dem Regierungsrat ihr Nein unmissverständlich klar gemacht.
In dieser Situation sind die im Volksbegehren angesprochenen kantonalen Behörden gar nicht in der Lage, die Initiative zu erfüllen. Der Regierungsrat schlägt deshalb dem Grossen Rat vor, das als unformulierte Initiative eingereichte Volksbegehren - weil unerfüllbar und damit unmöglich geworden - nicht mehr weiterzuverfolgen. Nach Ansicht des Regierungsrats macht es keinen Sinn, dem Buchstaben des Gesetzes folgend, eine konkretisierende Vorlage auszuarbeiten und diese dem Volk erneut zur Abstimmung vorzulegen - im Wissen, dass die Anliegen des Volksbegehrens gar nicht realisiert werden können. Als rechtlicher Ausweg soll das Volksbegehren, weil unmöglich geworden, nun nachträglich für unzulässig erklärt werden.
Eines der Ziele der Initiative - nämlich die Ausrückzeiten des Helis mit Notarzt noch weiter zu optimieren - ist unterdessen durch die 24-Stunden-Präsenz eines Notarztes oder einer Notärztin auf der Rega-Basis beim Flughafen realisiert. Dadurch entfällt das bisher praktizierte Pick-up-System, bei dem der Rettungshelikopter den Arzt oder die Ärztin für den Einsatz auf dem Dach des Kantonsspitals abholen musste. Der Helikopter fliegt nun direkt zum Einsatzort. Durch ein Rotationssystem der Notärztinnen und Notärzte wird sichergestellt, dass die bewährte fachliche Integration in das Ärzteteam des Universitätsspitals aufrechterhalten werden kann. Mit dem neuen Modell kann die Zahl der Flugbewegungen des Rettungshelikopters über der Stadt reduziert werden, was aus Gründen der Lärmimmissionen und Sicherheit erwünscht ist.
Selbstverständlich wird das Dach des Kantonsspitals nach wie vor bei Luftrettungen, die zu einer Einweisung ins Kantonsspital führen, angeflogen. Die seit langem geplante bauliche Sanierung des Landeplatzes auf dem Spitaldach (Sicherheitsmassnahmen sowie direkte Liftzufahrt von der Landefläche in das Geschoss der Notfallstation) können nun in den nächsten Monaten ausgeführt werden.
Definitiv über die weitere rechtliche Behandlung der Initiative "Rega aufs Spitaldach" entscheiden wird der Grosse Rat.