Initiative zur Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt: Weiteres Vorgehen
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Stadt des Gemeinderates Riehen des Gemeinderates Bettingen -- Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat mit einem Zwischenbericht zur kantonalen Initiative zur Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt eine Fristverlängerung. Es wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kantons und der Gemeinden Riehen und Bettingen eingesetzt.
Die Initiative zu einer weiteren Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt wurde im Herbst 1995 eingereicht und basiert auf der Annahme, dass in der Stadt Basel wohnhafte Steuerpflichtige unverhältnismässig mehr Steuern bezahlen müssen als Steuerpflichtige, welche in Riehen oder Bettingen wohnen. Die Steuerpflichtigen der Landgemeinden bezahlen die Hälfte der kantonalen Einkommens- und Grundstückgewinnsteuer. Alle übrigen kantonalen Steuern, wie z.B. die Vermögenssteuer, bezahlen sie vollumfänglich; zusätzlich bezahlen sie Gemeindesteuern. Die Initiative verlangt, dass die Steuerdifferenz auf Einkommens- und Grundstückgewinnsteuern in der Gesamtsumme maximal 5 Prozent betragen darf.
Der Regierungsrat hat nach der Überweisung der Initiative durch den Grossen Rat mit den Behörden der beiden Landgemeinden Kontakt aufgenommen und die Initiative eingehend diskutiert. Insbesondere werden im Hinblick auf einen allfälligen Gegenvorschlag Möglichkeiten einer Mehrbelastung der Gemeinden durch die Übernahme von weiteren Aufgaben geprüft, die sich nur indirekt steuerlich auswirken.
Der Regierungsrat und die Gemeinderäte von Riehen und Bettingen haben eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, die bis anhin diskutierten Umsetzungsvarianten und Alternativen zur unformulierten Initiative weiter zu konkretisieren und Entscheidungsgrundlagen für das weitere Vorgehen vorzulegen. Diese Arbeiten sind zur Zeit noch im Gange; der Bericht soll im Herbst vorliegen. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat, ihm für die Vorlage des Schlussberichtes eine Fristerstreckung bis Ende 1998 zu gewähren.