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Ja zur Gen-Lex-Vorlage

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat begrüsst die eidgenössische Gen-Lex-Vorlage. Insbesondere im Zusammenhang mit der bevorstehenden Abstimmung über die Gen-Schutz-Initiative und der Verunsicherung in der Bevölkerung braucht es klare Genschutz-Gesetze. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens hält der Regierungsrat fest dass die Gen-Lex-Vorlage geeignet sei die komplexe Materie der gentechnisch veränderten Tiere Pflanzen und anderen Organismen zu regeln. Sie vermöge auch die dringend notwendige Europakompatibilität zu garantieren womit unerwünschte Verlagerungen von Forschung und Produktion zum Nachteil der schweizerischen Volkswirtschaft ins nahe Ausland vermieden werden können.

Mit der Gen-Lex-Vorlage schlägt das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement ein ganzes Paket von Gesetzesänderungen vor, das die Lücken in der schweizerischen Gesetzgebung über ausserhumane Gentechnologie regeln soll. Der Regierungsrat schätzt die Bedeutung der Vorlage für den Kanton Basel-Stadt aber auch für die Schweiz sehr hoch ein.

Gen-Lex schliesst Lücken in der Gesetzgebung

Der Regierungsrat begrüsst die Gen-Lex-Vorlage als ausgewogenes und dringend notwendiges Paket von Gesetzesänderungen: Die Vorlage ist bestens geeignet, bestehende Lücken in der schweizerischen Gesetzgebung über ausserhumane Gentechnologie zu regeln und zu schliessen. Die Gesetzesänderungen genügen den Anforderungen, indem sie einerseits eine für die Industrie berechenbare Ausgangslage schaffen und genügend Flexibilität für den technischen Fortschritt bieten. Andererseits garantieren sie den notwendigen und klaren Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten sowie am Arbeitsplatz. Das von den Gesetzesergänzungen in erster Linie betroffene Umweltschutzgesetz erhält damit den Status eines übergreifenden Grunderlasses im Bereich des Gentechnik-Rechtes.

Wünschbar für den Regierungsrat wäre ein eigentliches Gentechnik-Rahmengesetz für die Regelung aller Bereiche gewesen. Um so wichtiger ist im Rahmen des nun vorliegenden Paketes, dass die Teilregelungen in den verschiedenen Gesetzeswerken (insbesondere Tierschutzgesetz, Landwirtschaftsgesetz, Lebensmittelgesetz) aufeinander abgestimmt werden. Das betrifft vor allem den Bereich Bewilligungs- und Deklarationspflicht.

Moralisch-ethisch vertretbaren Einsatz der Gen- und Biotechnologie garantieren

Die Aufnahme von Bestimmungen zu ethischen Grundsätzen, vor allem zur "Würde der Kreatur", bedingen ein prinzipielles Umdenken. Nicht nur Ethikkommissionen, sondern auch die Öffentlichkeit muss sich mit diesem Thema auseinandersetzen. In den ethischen Bestimmungen muss unzweideutig dargelegt werden, dass alles unternommen wird, um einen sinnvollen, moralisch-ethisch vertretbaren und sicheren Einsatz der Gen- und Biotechnologie zu garantieren.

Konkretisierungen, Ergänzungen und Verbesserungen

In einigen Schlüsselbereichen ist nach Ansicht des Regierungsrats eine deutliche Konkretisierung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen erwünscht, zum Beispiel in Bezug auf den biologischen Landbau, die Ressourcen in den Kantonalen Laboratorien, die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Risikodialog zwischen Bund und Kantonen. Der Regierungsrat wünscht bei der Gen-Lex-Vorlage ausserdem klare Richtlinien, die bei der Interpretation der Gesetzesbestimmungen nicht viel Spielraum lassen. Er spricht sich dafür aus, etliche "Kann-Vorschriften" durch "Muss-Vorschriften" zu ersetzen. Das betrifft zum Beispiel die vollständige Deklaration von Produkten mit gentechnisch veränderten Organismen.

Der Regierungsrat schlägt im übrigen zahlreiche Ergänzungen, Verbesserungen und klarere Fassungen zum bundesrätlichen Entwurf vor. So hält er z.B. die "dauerhafte Erhaltung" der natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere der biologischen Vielfalt und der Fruchtbarkeit des Bodens als Zielsetzung des Umweltschutzgesetzes für nicht ausreichend. Das in den Erläuterungen des Bundesrates zu den Gesetzesentwürfen enthaltene "Nachhaltigkeitsprinzip" sollte auch im Gesetzestext verankert werden. Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen hat aus der Sicht der - wenn auch sehr kleinen - baselstädtischen Landwirtschaft mit ihrem hohen Anteil an biologischem Landbau grosse Bedeutung.

Vernehmlassung zu drei Verordnungen im Bereich biologische Sicherheit

Der Regierungsrat unterstützt in einer weiteren, thematisch mit der Gen-Lex-Motion zusammenhängenden Vernehmlassung die Bestrebungen des Bundesrates, mit drei Verordnungen im Bereich der biologischen Sicherheit bestehende Gesetzeslücken zu schliessen und den Schutz von Mensch und Umwelt zu fördern.

Die drei neuen Verordnungen (Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen, Verordnung über den Umgang mit Mikroorganismen in geschlossenen Systemen, Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt) regeln den normalen alltäglichen Umgang mit Organismen, insbesondere das Inverkehrbringen von Produkten, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie den Arbeitnehmerschutz. Die Verordnungen sind ebenfalls im Zusammenhang mit der Gen-Lex-Motion von Bedeutung.

Im Interesse eines noch besseren Schutzes für Mensch und Umwelt schlägt der Regierungsrat zahlreiche Verbesserungen und Änderungen in den Entwürfen vor.

Weitere Auskünfte

Fritz Jenny, lic. iur. Tel. 267 95 17 Departementssekretär Sanitätsdepartement Dr. André Herrmann Tel. 385 25 43 Kantonschemiker