Moderne Basler Kantonalbank
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzüge Dr. Christoph Stutz und Konsorten CVP; Urs Berger und Konsorten CVP; Dr. Roman Geeser und Konsorten FDP -- Der Regierungsrat unterstreicht in der Beantwortung dreier parlamentarischer Vorstösse zur Basler Kantonalbank deren moderne Organisation und gute Stellung auf dem Markt.
In den Jahren 1990 bis 1993 verlangten Parlamentarierinnen und Parlamentarier in drei Vorstössen vom Regierungsrat Auskunft zur Basler Kantonalbank: Die Stossrichtung des parlamentarischen Vorstosses von Christoph Stutz war 1990 die mögliche Fusion der Basler Kantonalbank (BKB) mit dem Schwesterinstitut von Baselland zur Kantonalbank beider Basel. Vor dem Hintergrund der verschiedenen Ungereimtheiten bei der BKB zu Beginn dieses Jahrzehnts erkundigte sich Urs Berger 1992 in seinem parlamentarischen Vorstoss primär nach klareren Kompetenzen und wirksameren Kontrollen der verschiedenen Organe der Bank. Roman Geeser regte 1993 schliesslich die Umwandlung der öffentlich-rechtlichen Anstalt BKB in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft an.
In seiner Antwort auf die drei Vorstösse betont nun der Regierungsrat, dass die BKB auch als öffentlich-rechtliche Anstalt über eine moderne und mit dem Bankengesetz kompatible Organisation verfügt, klare Strukturen aufweist und sich gut im Markt positioniert hat. Der bedeutende kommerzielle Erfolg in den letzten Jahren und die steigenden Gewinnablieferungen an die Staatskasse werden seitens des Eigentümers mit grosser Befriedigung wahrgenommen.
Aufgrund der bereits in den letzten Jahren aufgebauten intensiven Zusammenarbeit mit der Basellandschaftlichen Kantonalbank könnten mit einer Fusion der beiden Schwesterinstitute kaum zusätzliche Synergien geschaffen werden. Deshalb soll dieser Weg nicht eingeschlagen werden.
Der Regierungsrat sieht hinsichtlich der heutigen Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen der BKB zur Zeit keinen Handlungsbedarf bezüglich weiterer Gesetzesänderungen: Denn 1994 wurde die BKB bei der Teilrevision unter die Aufsicht der EBK gestellt. Zudem wurde eine bankengesetzliche externen Revisionsstelle geschaffen, und in der Folge weitere Verstärkungen in der Leitungsstruktur, in der Aufsicht und im Risikomanagement vorgenommen. Von einer Überführung der Basler Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft kann und soll deshalb abgesehen werden.