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Monopol der Gebäudeversicherung soll beibehalten werden

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung Anzug Dr. Bernhard Gelzer FDP -- Der Regierungsrat will das kantonale Gebäudeversicherungsmonopol weiterführen weil die kantonalen Versicherungsanstalten günstiger arbeiten als die Privatversicherungen.

Der parlamentarische Vorstoss zur Überprüfung des Gebäudeversicherungsmonopols im Kanton Basel-Stadt stammt aus dem Jahre 1993. Damals wurde in zahlreichen Kantonen das Thema Monopol intensiv diskutiert. Es wurde seinerzeit auch festgestellt, dass in unserem Kanton eine besonders vorteilhafte Situation besteht. Eine gute Prävention, ein professioneller Brandschutz (Feuerwehren), eine optimale Zahl versicherter Objekte sowie ein in den letzten Jahren günstiger Schadenverlauf haben bei der Basler Gebäudeversicherung trotz vergleichsweise tiefer Prämien zu guten Ergebnissen geführt.

Aufgrund verschiedener Studien in den Kantonen hat sich zwischenzeitlich die Auffassung durchgesetzt, dass die kantonalen Gebäudeversicherungen aus ökonomischer Sicht günstiger arbeiten als Privatversicherungen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass die Prämien in den Gebieten mit einer kantonalen Gebäudeversicherung deutlich tiefer sind als in den Wettbewerbskantonen. Dies ist einerseits darin begründet, dass dank grosser Bemühungen der Kantonalen Gebäudeversicherungen in der Feuer- und Elementarschadenvorsorge die Schäden geringer gehalten werden können, andererseits sparen die Gebäudeversicherungen mit Monopol und Obligatorium in grossem Umfang Verwaltungs- und Vertriebskosten ein. Die Privatassekuranz ist mit Kosten für Provisionen und Aufwand für Verwaltung und Werbung belastet, die via Prämien auf die Kunden überwälzt werden.

Der Regierungsrat ist der Meinung, dass die Aufhebung des Monopols der Gebäudeversicherung im Kanton Basel-Stadt nicht zur Diskussion stehen kann. Bei einer Aufhebung der Monopolstellung müsste der Brand- und Elementarschadenschutz in den deregulierten Kantonen organisatorisch und finanziell auf eine neue Grundlage gestellt werden, was wiederum zu Kosten für den Staat führen würde.

Weitere Auskünfte

Dr. Roland Wegmüller Tel. 272 30 00 Direktor Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt