Neuer Pflegeheimtarifvertrag neuer Spitextarifvertrag
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Pflegeheimtarifvertrag und der Spitextarifvertrag mussten an die neuen Bundesvorschriften angepasst worden. Gleichzeitig sind die ab 1. Januar 1999 geltenden Tarife neu vereinbart worden. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat die unter Moderation des Sanitätsdepartementes ausgehandelten Verträge genehmigt. Die neuen Ansätze liegen im unteren bis mittleren Bereich der vom Bund vorgegebenen Rahmentarife.
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verpflichtet die Krankenversicherung, die Kosten der Untersuchung, Behandlung und Pflege, die aufgrund einer Bedarfsabklärung und auf ärztliche Anordnung im Pflegeheim bzw. in der spitalexternen Kranken- und Gesundheitspflege erbracht werden, zu übernehmen. Der Bundesrat hat im vergangenen Herbst eine neue Übergangsregelung für die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenversicherung bei Spitex- und Pflegeheimleistungen verabschiedet; insbesondere wurden Rahmentarife für die Leistungsvergütung zulasten der sozialen Krankenversicherung erlassen, die nicht überschritten werden dürfen.
Auf der Basis dieser neuen gesetzlichen Bestimmungen sowie aufgrund einer Analyse der gesamtschweizerischen Tarifsituation in den Bereichen Pflegeheime und Spitex bestand ein Handlungsbedarf für vertragliche Neulösungen im Kanton Basel-Stadt.
Beim Pflegeheimtarifvertrag handelt es sich wiederum - wie beim noch bis Ende 1998 geltenden Vertrag - um einen Vertragsabschluss zwischen dem Verband gemeinnütziger Basler Alters- und Pflegeheime (VAP) und dem Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer. Der neue Vertrag erfüllt zum einen die neuen gesetzlichen Bestimmungen. Zum anderen wurden die bislang sehr tiefen Basler Tarife angehoben und wie folgt neu festgelegt: Gemäss vierstufigem Modell kommen nach der Schwere der Pflege differenzierte Ansätze pro Pflegetag zur Abrechnung (Stufen 0/1/2/3: Fr. 0.-/6.-/20.-/50.-). Für die Tagespflegeheime beträgt der Ansatz neu 20 Franken. Die neuen Ansätze liegen im mittleren Bereich des von der Bundesgesetzgebung vorgegebenen Rahmens. Der Beitritt zum Vertrag steht grundsätzlich allen im Kanton Basel-Stadt zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassenen Pflegeheime bzw. Krankenversicherer offen. Der neue Spitextarifvertrag wurde zwischen dem Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer und den leistungserbringenden Spitex-Organisationen ausgehandelt. Auch bei dieser Vorlage ging es darum, den bestehenden Vertrag an die neuen Bestimmungen der revidierten Bundesvorschriften anzupassen. Insbesondere wird neu ein gemeinsames Kontroll- und Schlichtungsverfahren verlangt, mit dem die Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen überprüft werden kann. Im Kanton Basel-Stadt ist bereits mit Inkrafttreten des KVG per 1.1.1996 diese Abklärungs- und Kontrollstelle beim Amt für Alterspflege etabliert worden. Daher musste nun dieser Dienst aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr - wie in vielen anderen Kantonen - neu aufgebaut werden. Vielmehr ging es ausschliesslich darum, das bestehende System mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen. Die Tarife wurden leicht angehoben (um etwas über 5 %); sie bewegen sich aber nach wie vor im unteren Bereich des von der Bundesgesetzgebung vorgegebenen Rahmens.
Der Kanton, vertreten durch das Sanitätsdepartement, tritt in beiden Verträgen als weiterer Vertragspartner auf. Der Kanton nimmt u. a. Aufsichts- und Kontrollfunktion im Auftrag der Krankenversicherer wahr, erteilt Leistungsaufträge, steuert das Gesamtangebot und erlässt die Liste der zugelassenen Pflegeheime gemäss KVG.