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Neues Aufenthaltsgesetz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat den Entwurf zu einem Gesetz über das Aufenthaltswesen zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Das bisherige kantonale Aufenthaltsgesetz stammt aus dem Jahr 1936 und enthält viele inzwischen verfassungswidrig gewordene Bestimmungen. Mit der Totalrevision soll ein der heutigen Zeit angepasstes Gesetz geschaffen werden.

Der Gesetzesentwurf trägt vor allem der in der Volksabstimmung vom 7. Dezember 1975 angenommenen Niederlassungsfreiheit für Schweizerinnen und Schweizer Rechnung. Seit dem Inkrafttreten dieses verfassungsmässigen Freiheitsrechts am 1.1.1979 sind viele Bestimmungen des zu revidierenden kantonalen Aufenthaltsgesetzes verfassungswidrig und seither nicht mehr zur Anwendung gelangt.

Seit der Einführung der Niederlassungsfreiheit ist es beispielsweise den Kantonen verwehrt, Schweizerinnen und Schweizern die Niederlassung wegen öffentlicher Unterstützung oder wiederholter gerichtlicher Bestrafung zu verweigern oder zu entziehen. Auch kann ein Kanton einer Schweizerin oder einem Schweizer nicht verbieten, auf seinem Hoheitsgebiet einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ebensowenig dürfen diese Personen für eine bestimmte Dauer aus einem Kanton ausgewiesen werden, wie das die geltende Gesetzgebung nach wie vor vorsieht.

Schon aufgrund dieser verfassungswidrigen kantonalen Regelungen hat sich eine Totalrevision aufgedrängt. Weiter sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Meldestellen Riehen und Bettingen künftig sämtliche Daten und Mutationen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner selbständig bewirtschaften. Dies erfordert Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Einwohnerdiensten Basel-Stadt und den Meldestellen der Landgemeinden hinsichtlich der Bewirtschaftung der zentralen Datenbank aller Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt. Insbesondere sind die Zuständigkeiten im Rahmen des Mutationswesens klar zu regeln, damit die zentrale kantonale Datenbank nicht an Datenverlässlichkeit einbüsst, sofern sich die Landgemeinden dazu entschliessen können, ihre Mutationen direkt in die zentrale Datenbank einzugeben. Oberstes Gebot soll in jedem Fall sein, ein möglichst kundenfreundliches Meldesystem zu realisieren.

Im Zuge der Gesetzesrevision sollen sodann eine klare Zuständigkeitsordnung, eine sinnvolle Gesetzeskonzeption und eine verständliche Sprache eingeführt werden. Der dem Grossen Rat vorgelegte Gesetzesentwurf beschränkt sich bewusst auf das Wesentliche und spiegelt die seit längerer Zeit geübte und bewährte kantonale Praxis wider. Den Adressatinnen und Adressaten sind die neuen Regelungen also schon weitgehend bekannt.

Mit dem neuen Gesetz gibt der Regierungsrat dem Aufenthaltswesen ein Instrument in die Hand, das sowohl den Interessen der Adressatinnen und Adressaten als auch den Interessen der Verwaltung voll und ganz Rechnung trägt.

Weitere Auskünfte

Heinz-Dieter Neerforth Tel. 267 71 73 Stv. Leiter der Rechtsabteilung Polizei- und Militärdepartement Stephan Bläsi Tel. 267 70 03 Leiter der Rechtsabteilung Polizei- und Militärdepartement