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Neues Finanzierungssystem für Behindertenwohnheime

Medienmitteilung

Regierungsrat

Ein neues Finanzierungssystem für Behindertenheime wird es ermöglichen dass mit den Heimen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden können. Es sieht für jedes Heim eine einheitliche Heimtaxe vor die nicht mehr pauschal sondern nach der Zahl der effektiven Aufenthaltstage ausgerichtet wird.

Ab 1. Januar 1999 wird ein neues Finanzierungssystem für Behindertenwohnheime gelten. Die Höhe der Heimtaxe, welche den Bewohnerinnen und Bewohnern eines Behindertenheimes verrechnet wird, wird nicht mehr wie bisher nach Höhe der Hilfslosigkeitsentschädigung gestaffelt, sondern für alle Bewohnerinnen und Bewohner des gleichen Behindertenheimes vereinheitlicht. Die Einheitstaxe, die künftig monatlich in Rechnung gestellt wird, wird den Behinderten nur noch für die effektiven Aufenthaltstage im Heim berechnet.

Die Heimtaxen werden so festgelegt, dass sie es den Behindertenwohnheimen erlauben, ihren Betrieb kostendeckend zu führen, wenn die vereinbarte Auslastung des Heimes erreicht wird.

In den nächsten Wochen werden die Verhandlungsergebnisse den Trägerschaften in Vertragsform unterbreitet. Nach der Bereinigung werden die Verträge durch das Erziehungsdepartement und die Trägerschaften unterzeichnet und der Regierung im Frühjahr 1999 zur definitiven Genehmigung vorgelegt.

Weitere Auskünfte

Hansjörg Lüking Tel. 267 85 04 wissenschaftlicher Mitarbeiter Abteilung Erwachsene Behinderte Erziehungsdepartement Bergita Kayser Tel. 267 86 39 Leiterin Amt für Sozialbeiträge Wirtschafts- und Sozialdepartement