Neues Gesetz über öffentliche Beschaffungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat den Entwurf eines neuen Gesetzes für öffentliche Beschaffungen zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Das Gesetz wurde in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft und mit den Sozialpartnern der beiden Kantone erarbeitet.
Das neue Gesetz für öffentliche Beschaffungen setzt die den kantonalen Vorschriften übergeordneten Gesetze und Übereinkommen in kantonales Recht um. Übergeordnet sind das Binnenmarktgesetz vom 25. November 1994, das GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen vom 20. November 1996 und das interkantonale Konkordat über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994.
Seit dem Beitritt des Kantons Basel-Stadt zum interkantonalen Konkordat über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 4. Januar 1997 ist eine Harmonisierung im Geltungsbereich des GATT/WTO-Übereinkommens innerhalb der Schweiz gewährleistet. Bisher sind dem Konkordat 20 Kantone beigetreten. Aufgrund dieses Submissions-Konkordates gewähren diese Kantone potentiellen Anbietern Chancengleichheit, unabhängig davon, ob sie im Kanton ansässig sind oder aus einem anderen Kanton oder einem Mitgliedstaat der WTO stammen. Um den administrativen Aufwand überschaubar zu halten, gilt eine Ausschreibungspflicht nur für grössere Aufträge. Unterhalb eines bestimmten Schwellenwertes wird der Wettbewerb durch das Binnenmarktgesetz und durch kantonale Gesetze geregelt. Das Binnenmarktgesetz verpflichtet die Kantone, ihre Gesetzgebung bis Ende Juni 1998 anzupassen.
Das neue baselstädtische Gesetz über öffentliche Beschaffungen regelt das Beschaffungswesen im Staatsvertragsbereich (GATT/WTO), im allgemeinen Bereich zwischen den Kantonen (Konkordat/Binnenmarktgesetz) und im kantonalen Bereich (innerhalb des Kantons). Die wichtigsten Unterschiede zum bestehenden Submissionsgesetz bilden der neu eingeführte Rechtsschutz mit Rekursmöglichkeit an das Verwaltungsgericht in allen Bereichen sowie der freie Marktzugang im allgemeinen Bereich für alle in der Schweiz niedergelassenen Personen.