Neues Gleitzeit-Reglement für die kantonale Verwaltung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat das revidierte Reglement über die gleitende Arbeitszeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Gleitzeitreglement) genehmigt. Das neue Gleitzeitreglement tritt auf den 1. April 1998 in Kraft.
- Arbeitszeit von 6.00 bis 20.00 Uhr (bisher 7.00 bis 18.30 Uhr)
- Blockzeiten von 9.00 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr (bisher 8.30 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr)
- Die Mittagspause beträgt mindestens 30 Minuten (bisher 45 Minuten)
- Der Gleitzeitsaldo beträgt +/- 80 Stunden bzw. maximal 20 Stunden pro Monat (bisher insgesamt +20/-15 Stunden)
- Maximal 5 Tage pro Monat und höchstens 20 Tage im Jahr können kompensiert werden (bisher 1 Tag pro Monat)
- Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 12 Stunden (bisher 10 Stunden 45 Minuten)
Weitere Auskünfte
François Hänggi Tel. 267 99 40 Chef Personalamt a.i.