Neues Schauspielhaus: Weiteres Vorgehen festgelegt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat das weitere Vorgehen betreffend neues Schauspielhaus festgelegt. Er wird den Grossen Rat ausführlich über die beiden Varianten Steinenberg und Ganthaus informieren. Er wird ihm jedoch keine der beiden Varianten zum Entscheid unterbreiten sondern einen Kredit für die Realisierung einer Übergangslösung beantragen. Die Vorlage soll am 23. Juni 1998 zuhanden des Grossen Rates verabschiedet werden.
Die Vorlage wird einerseits detaillierte Angaben zu den beiden bisher zur Diskussion stehenden Varianten enthalten. Dabei handelt es sich einerseits um das Neubau-Projekt am Steinenberg, wofür im vergangenen Jahr ein Architekturwettbewerb durchgeführt wurde. Andererseits geht es um das Ganthaus-Projekt, das heisst den Neubau des Schauspiel-Theaters auf der Parzelle des heutigen Ganthauses.
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Zeit für einen definitiven Variantenentscheid nicht reif ist. Die intensive politische Auseinandersetzung um ein neues Schauspielhaus lässt zur Zeit keinen eindeutigen politischen Willen für eine der beiden Varianten erkennen. Die Gefahr des Scheiterns einer Schauspielvorlage zum jetzigen Zeitpunkt ist gross. Zudem ist der früher zugesicherte Beitrag des Tabakskollegiums heute in Frage gestellt.
Die Vorlage an den Grossen Rat wird deshalb keinen Kreditantrag für die eine oder andere Variante enthalten. Sie wird vielmehr mögliche Übergangslösungen aufzeigen und konkretisieren. Dabei werden neben einer zeitlich klar befristeten Verlängerung des Vertragsverhältnisses mit den Besitzern der heutigen Komödie auch weitere Alternativen geprüft. Damit soll der Zeitraum bis zur Entscheidungsreife überbrückt werden.
Die für diese Übergangslösung erforderlichen Umbau- respektive Sanierungskosten sollen möglichst niedrig gehalten werden. Die Vorlage an den Grossen Rat wird einen entsprechenden Kreditantrag beinhalten.