Neues Spitalabkommen mit dem Kanton Tessin
MedienmitteilungRegierungsrat
Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Tessin können sich uneingeschränkt in den Basler Universitätsspitälern behandeln lassen sofern dies aus medizinischen Gründen notwendig ist. Der Regierungsrat hat das entsprechende Spitalabkommen zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Tessin genehmigt.
Das neue Krankenversicherungsgesetz hat bei den ausserkantonalen Spitalaufenthalten zu wesentlichen Änderungen geführt: Auch wenn eine Behandlung in einem Spital ausserhalb des Wohnkantons aus medizinischen Gründen notwendig ist, übernehmen die Krankenversicherer nur noch einen Teil der Kosten; für die restlichen Kosten muss der Wohnkanton aufkommen. Diese Regelung hat dazu geführt, dass Patientinnen und Patienten nur noch beschränkt an ausserkantonale Spitäler eingewiesen werden.
Wo interkantonale Spitalabkommen bestehen, werden ausserkantonale Spitalaufenthalte aus medizinischen Gründen erleichtert. Der Kanton Basel-Stadt hat bereits Spitalabkommen mit den Kantonen der Nordwestschweiz inkl. Jura und der Zentralschweiz abgeschlossen. Rückwirkend auf den 1. Januar 1998 wurde nun auch ein Spitalabkommen mit dem Kanton Tessin abgeschlossen. Dieser besitzt keine eigenen Universitätsspitäler und ist deshalb auf die Zusammenarbeit mit jenen Kantonen angewiesen, die Universitätsspitäler betreiben. Das neue Abkommen ermöglicht die Hospitalisation von Tessiner Patientinnen und Patienten in den Basler Universitätsspitälern; die Basler Universitätsspitäler werden dafür in die Spitalliste des Kantons Tessin aufgenommen.
Das Abkommen gilt für die Dauer eines Jahres; es kann verlängert werden. Die Spitaltarife sind die gleichen, wie sie in den anderen Spitalabkommen gelten.