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Numerus Clausus nur in dringenden Fällen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hält die diesjährige Durchführung eines Eignungstests für das Medizinstudium für gerechtfertigt. Die Zulassung zum Studium soll aber nur in dringenden Fällen beschränkt und nicht automatisch auf andere Fachgebiete erweitert werden.

Im Juni reichte die studentische Körperschaft der Universität Basel beim Regierungsrat eine Petition gegen die Anwendung des Numerus Clausus ein. In seiner Antwort darauf hält der Regierungsrat fest, dass die Durchführung eines Eignungstests für das Medizinstudium im vergangenen Juli gerechtfertigt war; denn die Zahl der Anmeldungen für das Wintersemester 1998/99 hatte deutlich das gesamtschweizerisch vorhandene Studienplatzangebot überstiegen. Der Numerus Clausus für das Studium der Humanmedizin war in Abstimmung mit den übrigen Medizinstudienorten in der Schweiz beschlossen worden.

Eine Überbelegung der Studienplätze hätte zur Folge, dass sich das Betreuungsverhältnis verschlechtern, Labor- und Sezierplätze fehlen und eine Ausweitung der Kapazitäten die Mittel für andere Ausbildungsplätze einschränken würde. Dazu kommt, dass eine zu hohe Zahl Studierender in Humanmedizin die gegenwärtig anlaufende Studienreform erschwert, die sich um eine praxisnähere und damit betreuungsintensivere Ausbildung bemüht.

Der Regierungsrat will Zulassungsbeschränkungen jedoch nur als ultima ratio und lediglich unter der Voraussetzung einer offensichtlichen Dringlichkeit einsetzen. Eine automatische Ausdehnung der Zulassungsbeschränkungen auf andere Fachgebiete ist weder zu erwarten noch vorgesehen.

Weitere Auskünfte

Joakim Rüegger Tel. 267 84 04 Leiter Ressort Hochschulen Erziehungsdepartement