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Pilotprojekt der kantonalen Verwaltung mit dem Modell "Rotierende Erwerbsarbeit"

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ein Pilotprojekt für die kantonale Verwaltung genehmigt mit welchem im Rahmen neuer Arbeitszeitmodelle jenes der "rotierenden Erwerbsarbeit" getestet werden kann.

Beim Modell "rotierende Erwerbsarbeit" reduzieren beispielsweise vier Personen, welche in einer Abteilung die gleiche Arbeit verrichten, ihre Arbeitszeit auf freiwilliger Basis von 100 auf 80 Prozent. Mit den so frei werdenden 80 Stellenprozenten wird eine arbeitslose Person eingestellt.

Um die bisherigen Angestellten zum Mitmachen zu motivieren, wird der Lohn nicht linear um 20 Prozent, sondern für die ersten zwei Jahre lediglich um 10 Prozent gekürzt. Die berufliche Vorsorge wird auf der 100-Prozent-Basis weitergeführt. Die bisher arbeitslose Person wird ebenfalls befristet auf zwei Jahre mit einem Pensum von 80 Prozent angestellt und entlöhnt. Nach Ablauf dieser zwei Jahre haben die bisherigen Angestellten die Möglichkeit, ihr Pensum wieder auf 100 Prozent aufzustocken oder aber unter Inkaufnahme einer linearen Lohnkürzung zu 80 Prozent weiterzuarbeiten, damit die früher erwerbslose Person wieder definitiv integriert werden kann.

Die finanziellen Konsequenzen für den Kanton Basel-Stadt als Arbeitgeber bestehen in zusätzlichen Lohnkosten von 40 bis 50 Stellenprozenten für die Dauer von zwei Jahren. Diese Mehrkosten können vom Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit im Sinne der Verordnung über vorübergehende Einsätze von Arbeitslosen übernommen und über den Krisenfonds finanziert werden.

Es können maximal 10 Pilot-Arbeitsgruppen gebildet werden. Die Leitung des Kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit legt fest, welche Arbeitsgruppen die Voraussetzungen für das Projekt erfüllen.

Weitere Auskünfte

Hansjürg Dolder, Leiter Tel. 267 87 50 Kant. Amt für Industrie, / Gewerbe und Arbeit (KIGA) François Hänggi Tel. 267 99 43 Zentraler Personaldienst Finanzdepartement